Mittwoch, 25. September 2013

Thomas Filor: Immobilien und Aufenthaltskauf


Athen lockt gut betuchte Immobilienkäufer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die dem Inhaber den Verbleib in Griechenland für fünf Jahre und freies Reisen in alle EU-Staaten erlaubt. Dieses Konzept scheint aufzugehen: In den vergangenen Wochen sind die begehrten Papiere an 20 Ausländer aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) ausgehändigt worden. Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Notis Mytarakis, betonte gegenüber Reportern: "Wir geben diese Möglichkeit für den Bereich Immobilien, weil er schwer unter der Wirtschaftskrise leidet". Die ersten 20 Ausländer stammen aus China, Indien, Russland, Kanada und den USA, hieß es.
Der Kauf einer Immobilie in Griechenland im Wert von mindestens 250.000 Euro sichert nicht nur für den Käufer, sondern auch für dessen Frau und Kinder fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis unter der Voraussetzung, dass das Haus nicht verkauft worden ist, für weitere fünf Jahre verlängert werden. Wer mehr als 70 Mio. Euro in Immobilien in Griechenland investiert, kann eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Immobilienexperte Thomas Filor verrät: "Auch Zypern hat eine ähnliche Regelung: Nikosia gibt drei Jahre Aufenthaltserlaubnis für einen Immobilienkauf im Wert von mindestens 300.000 Euro."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen