Magdeburg,
18.12.2013. Das neue Immobilienjahr 2014 bedeutet Veränderungen für
Immobilieneigentümer, -Vermieter und –Verwalter.
Am 1. Januar 2014 werden die Steuersätze für die
Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
erhöht. Am meisten erhöht sich die Steuer in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent),
gefolgt von Berlin (6,0 Prozent). Bremen
und Niedersachsen erhöhen auf jeweils fünf Prozent.
Immobilienexperte Thomas Filor ist besorgt: „Die
Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen problematisch und
stehen dem Ziel entgegen, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen.“
Den andere Bundesländern bleibt nichts anderes übrig als nachzuziehen und die Grunderwerbsteuer
ebenfalls zu erhöhen. Auch die Energiesparversorgung (EnEV) verschärft 2014 die
Anforderungen für Neubauten. Der zulässige Jahresenergiebedarf für Neubauten
soll ab 2016 um 25 Prozent sinken.
Auf die Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen im
neuen Jahr ebenfalls neue Pflichten zu. Ab Mai 2014 erstellte Energieausweise
müssen auch Energieeffizienzklassen enthalten. Der Immobilienverband
Deutschland (IVD) sieht auch diese Maßnahme kritisch: Eine höhere Transparenz für Wohnungssuchende
würde sich nicht erfüllen, zumal die Energieeffizienzklasse für das gesamte
Gebäude gelte, so ein Experte. Verkäufer und Vermieter müssen künftig dem
Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis verpflichtend übergeben und diesen
bereits bei der Besichtigung vorlegen. Mit der EnEV 2014 wird ebenfalls neu zur
Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind,
ersetzt werden müssen.
Des Weiteren müssen Vermieter ihr Zahlungsverfahren auf
SEPA anpassen. Denn ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und
Überweisungen neue Regelungen. Dies betrifft vor allem Vermieter, die dafür
sorgen müssen, dass die Lastschriften ihrer Mieter die Standards der SEPA
(Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums
entsprechen. Nach der Umstellung auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per
Beleg bei der Bank einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch
elektronisch möglich. Im Zuge der Umstellung müssen Vermieter dem Mieter ihre
neue Gläubiger-Identifikation, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID
und eine Mandatsreferenz angeben.
Last but not least: Das Thema Mietpreisbremse wird
auch im nächsten Jahr weiterhin präsent sein. Im kommenden Jahr wird von der
neuen Regierung voraussichtlich an einem neuen Gesetzentwurf zur
Mietpreisbremse gearbeitet. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten sollen
die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortspezifischen
Vergleichsmiete liegen dürfen. Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten
ist geplant, die Modernisierungsmieterhöhung zeitlich zu begrenzen. Thomas
Filor kritisiert, dass die Mietpreisbremse nicht den Mietsuchenden mit geringem
Einkommen zu Gute kommt. „Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der
Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden,“
so Filor.
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