Donnerstag, 3. Juli 2014

Thomas Filor: „Bestellerprinzip“ verfassungswidrig ?


Die Einführung des „Bestellerprinzips“ als Gesetz für Immobilienmakler ist wohl verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt es in einem  Fachgutachten des emeritierten Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) jüngst  mitteilte. Laut des  Mainzer Wirtschaftsrechtlers handelt es sich hierbei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser Eingriff treffe einseitig nur eine Berufsgruppe, die für die Missstände am Wohnungsmarkt aber nicht verantwortlich sei. Nach Ansicht von Friedhelm Hufen handelt es sich nicht nur  um eine Art Preisbindung oder Gebührenbegrenzung, sondern um ein „nahezu ausnahmsloses Entgelt- und damit Vertragsabschließungsverbot“. Den Immobilienmaklern werde damit ein „Sonderopfer“ zugemutet. Und auch in die allgemeine Vertragsfreiheit der Wohnungssuchenden greife die Regierung mit dem „Bestellerptinzip“ unverhältnismäßig weit ein. SPD und  CDU/CSU hatten die Verschärfung des Wohnungsvermittlungsgesetzes im Koalitionsvertrag verankert; Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte dann  dafür Ende März einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Schaltet demnach zukünftig ein Immobilieneigentümer bei einer geplanten Vermietung einen Makler ein, muss er für die Kosten auch selber aufkommen. Jegliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die Courtagen auf die Mieter abzuwälzen, sollen dann unwirksam werden.

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