Die Bundesregierung verzögert die Mietpreisbremse und das
Bestellerprinzip. Diesen Verdacht äußerte der Deutsche Mieterbund. „Bei beiden
Themen gibt es viel Gegenwehr“, so laut Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips,
„deshalb hoffe ich, dass niemand einknickt.“ Es sei durchaus zu hören, dass die
Gegner dieser Gesetzesvorlagen auf Verzögerung setzten. „Wir hoffen, dass die
Mietpreisbremse zum 1. Januar des kommenden Jahres endlich wirksam wird“, so
laut Rips. Hierfür allerdings müsse die
parlamentarische Arbeit nach der Sommerpause wieder zügig aufgenommen werden.
Ende März schon hatte Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem Vermieter bei einer Wiedervermietung zukünftig
nur noch 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen. Die
Länder sollen für fünf Jahre spezielle Gebiete ausweisen dürfen, in denen die
Mietpreisbremse greift. Die Immobilienbranche hingegen spricht von einer
Neubaubremse, da der Bau von Wohnungen für Investoren somit unattraktiver
werde. Der Mieterbund wies dagegen darauf hin, dass neue Wohnungen bei der
ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ja ausgenommen seien. Dazu, dass in
Zukunft der Auftraggeber den Makler
bezahlen soll, („Bestellerprinzip“), äußerte Lukas Siebenkötter, Direktor des Mieterbundes:
„Das ist das Marktwirtschaftlichste überhaupt, wenn der bezahlt, der bestellt
hat.“ Maklerverbände allerdings laufen Sturm gegen diese Pläne. „Vielleicht entsteht aber nun auch nur ein
Wettbewerb, welcher Makler seine Leistungen günstiger anbieten kann“, sagte Siebenkötter
zu diesem Thema.
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