Warum man bei den
Betriebskosten gründlich nachrechnen sollte
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf
aufmerksam, dass es bei Betriebskostenberechnungen häufig zu Fehlern kommt.
„Betriebskosten sind ein Streitthema bei Mietern und Vermietern. Ist die
Nebenkostenabrechnung aufgestellt, muss der Vermieter entweder nachzahlen oder
der Mieter bekommt ein Guthaben ausgezahlt“, erklärt Thomas Filor. „Jedes Jahr
geht es erneut darum, inwieweit eine geleistete Vorauszahlung die Kosten deckt
oder nicht“. Ausschlaggebend ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), sowie
die Absprachen im Mietvertrag. Die Paragrafen 2 bis 16 der BetrKV beinhalten
die Aufklärung darüber, welche Nebenkosten der Vermieter in seiner
Nebenkostenabrechnung berücksichtigen kann. Aufgelistet sind unter anderem
Heizkosten, Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll, Gartenarbeiten, Haus- und
Straßenreinigung, zum Haus gehörende Versicherungen und die Grundsteuer. Der
darauffolgende Paragraf 17 "sonstige Kosten" beinhaltet beispielweise
die Reinigung der Regenrinne, Wartung von Alarmanlagen, Aufzügen oder
Rauchmeldern. „Möglich wären auch Extrakosten für einen Hausmeister, aber nur,
wenn dieser auch administrative Aufgaben wie reparieren, gärtnern, putzen,
Winterdienst übernimmt,“ erklärt Thomas Filor aus Magdeburg.
Anbei werden die Betriebskosten nach Kopf oder Wohnfläche auf
die Mietparteien verteilt – und das je nach Mietvertrag und definierten
Umlageschlüssel. Wasserverbrauch und Heizkosten werden meist separat und
individuell abgerechnet. Im Umlageschlüssel werden die jeweiligen
Einzelbeiträge pro Wohnung addiert und die Summe der Vorauszahlung wird
abgezogen – nun kann man sehen, ob es sich um ein Guthaben oder eine
Nachzahlung handelt. An dieser Stelle macht Thomas Filor auf das Recht jeden
Mieters aufmerksam, Rechnungen einzusehen oder Kopien zu erhalten.
„Streitpotential herrscht vor allem in großen, unübersichtlichen Wohneinheiten
oder bei überraschend hohen Nachzahlungen“, weiß Thomas Filor. Unterdessen
haben Vermieter ein Jahr Zeit für die Betriebskostenabrechnung. Ist die
Nachzahlung utopisch hoch, können in vielen Fällen Ratenzahlungen vereinbart
werden, Guthabenauszahlungen erfolgen meist direkt. „Schließlich geht es auch
bei Betriebskosten darum, sich genau zu informieren, um sich im Streitfall
schützen zu können“, rät Thomas Filor abschließend.
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