Der Immobilienexperte
Thomas Filor über die Vor- und Nachteile von Staffelmieten
Magdeburg, 10.08.2016. „Die Suche nach der perfekten Immobilie,
auch wenn man sie nur mieten will, kann dauern“, weiß Immobilienexperte Thomas
Filor aus Magdeburg. Wenn man dann das richtige Mietobjekt gefunden hat, ist
man bereit, alles so schnell wie möglich unter Dach und Fach zu bringen – im
wahrsten Sinne des Wortes. „Viele Mieter sind dann dermaßen euphorisch, dass
sie nicht darauf achten, auf welches Mietverhältnis sie sich einlassen. Denn
der Mietpreis zum Zeitpunkt des Einzugs kann durchaus steigen, wenn man sich
auf einen Staffelmietvertrag einlässt sogar definitiv“, erklärt Thomas Filor
weiter. Ein Staffelmietvertrag hat aber auch viele Vorteile: So zum Beispiel
die Planungssicherheit. „Es gibt keine bösen Überraschungen hinsichtlich einer
Mieterhöhung oder Kostenaufstockung nach einer Modernisierung“, erklärt Thomas
Filor. Die Kehrseite ist, dass Vermieter die Staffelungen meist so festlegen, dass sie
über dem erwartenden Anstieg des Mietenspiegels liegen. Problematisch wird es
bei den Kündigungsfristen. Bei Staffelmieten liegt grundsätzlich ein
Kündigungsverzicht vor und der Mieter erhält nach vier Jahren erstmals ein Sonderkündigungsrecht.
„Wichtig zu wissen ist, dass Mieter während der Laufzeit der
Staffelungen nach wie vor ihr Kündigungsrecht nicht verlieren“, betont
Immobilienexperte Thomas Filor. Dies bestätigt auch der Eigentümerverband Haus
& Grund Deutschland. So kann mit dem Vermieter ein Kündigungsausschluss
vereinbart werden, der bis zu vier Jahren gelten und lediglich schriftlich
festgelegt werden kann. „Diese Frist startet mit dem Abschluss des Mietvertrags,
nicht etwa mit dem Beginn der Staffel-Laufzeit“, sagt Immobilienexperte Thomas
Filor aus Magdeburg abschließend. Haben Mieter und Vermieter sich schließlich
auf diese Variante geeinigt, kann der Mieter erstmalig zum Ablauf der
Ausschlussfrist kündigen, jedoch schon im Vorfeld den Kündigungstermin
ankündigen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen