Warum Graffiti an der
Wand kein Grund zur Mietminderung ist
Graffiti ist reine Geschmackssache – für die einen ist es Kunst,
für die anderen ist es ein Schandfleck im Stadtbild. Besonders empfindlich
werden die Menschen, wenn es sich um Graffiti an ihrer eigenen Haustür oder
Hauswand handelt. „Nichtsdestotrotz sind mit Graffiti beschmierte Hauswände
kein Grund zur Mietminderung“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. „Es ist absolut verständlich, dass Mieter diese Schmierereien weder
schön, noch kunstvoll finden und es ungern auf eigene Kosten beseitigen lassen
möchten“. Fakt ist aber, dass derartige Malereien – egal, wie man es dreht und
wendet – nicht von der Miete abgesetzt werden können. Lediglich wenn das Ausmaß
an Graffiti überdimensional groß sein sollte und der Vermieter nicht handelt, könnten
Mieter darüber diskutieren. „Ist es wirklich so, dass Fassaden in einem enormen
Umfang von Graffiti gezeichnet sind, kann versucht werden, die Miete zu
mindern. Dies kommt allerdings auch auf die örtlichen Verhältnisse an“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Dies bestätigt auch der
Vermieterverband Haus & Grund Deutschland.
Kriterium bei der Entscheidung ist, ob die Immobilie durch das
Graffiti tatsächlich verwahrlost wirkt oder nicht. „Mit den örtlichen
Verhältnissen ist gemeint, dass in einer Graffiti-typischen Stadt wie Berlin
weniger schnell Konsequenzen gezogen werden als beispielsweise in München,
dessen Stadtbild freier von beschmierten Häusern ist“, erklärt Thomas Filor aus
Magdeburg. Wenn also Graffiti in bestimmten Wohngegenden eher unüblich ist,
haben die Mieter bessere Chancen, eine schnelle Beseitigung zu fordern. Des
Weiteren gibt es aber auch Graffiti, die der Vermieter selbst in Auftrag
gegeben hat. „Das ist das gute Recht des Vermieters und in diesem Fall kann der
Mieter nicht von einer objektiv gesehenen Verunstaltung sprechen, solange es
den örtlichen Bestimmungen entspricht“, sagt Thomas Filor abschließend.
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