Was sich mit dem neuen
Energieeffizienzlabel für Heizungen ändert – Thomas Filor klärt auf
„Ab dem
1.April 2017 wird es ein neues Energieeffizienzlabel für Heizungen geben“, weiß
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Bereits seit September 2015
müssen Öl- und Gasheizungen im Handel gekennzeichnet sein, ab nächsten Monat
gilt das dann auch für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und andere feste
Brennstoffe“, so Filor. Das Deutsche Pelletinstitut erklärt diese zeitliche
Verschiebung der späteren Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe mit
dem Gesetzgebungsverfahren der EU. Als feste Brennstoffe gelten derzeit Holz,
Pellets, Hackschnitzel und Kohle. „Kohle ist aber kontinuierlich rückläufig, da
sich heutzutage kaum jemand noch freiwillig eine Kohleheizung zulegen wird“,
weiß Immobilienexperte Thomas Filor. „Da die modernen Heizungen mit
erneuerbaren Energien betrieben werden, sind sie sehr beliebt im Eigenheim und
haben sehr gute Effizienzklassen“. Voraussichtlich werden Anlagen in die Energieeffizienzklassen
A++ bis G eingeteilt. Das Pelletinstitut rechnet bei den meisten Anlagen mit
einer Einstufung bei A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen bei
A++. „Neue Öl- und Gasbrennwertkessel besitzen normalerweise die Effizienzklasse
A. „Besitzt ihre Immobilie neue Feststoffheizungen ohne Label darf der
Schornsteinfeger ab dem 1.April 2017 nichts an der Anlage vornehmen“, betont
Immobilienexperte Thomas Filor.
Unterdessen
gelten die Stufen A++ bis G bis zum 26. September 2019, danach A+++ bis D –
ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben. „Das Ziel einer
solchen Kennzeichnung besteht darin, mehr Transparenz zu schaffen und die
Verbraucher besser beurteilen und vergleichen lassen zu können, welche Geräte
energieeffizient sind. Das Problem ist, dass sich die Betriebskosten daran kaum
messen lassen, da die Heizkosten von den Preisen des jeweiligen Brennstoffes
abhängen“, so Thomas Filor. Des Weiteren sagt das Label leider nichts über die
Emissionen von Luftschadstoffen oder die Erhaltung von Grenzwerten aus. „Diese
Grenzwerte sollen aber ab 2020 klar durch eine Richtlinie definiert werden“,
sagt Thomas Filor abschließend. „Die Information ist auch für Modernisierer und
Bauherren interessant, damit sie sich bei der Auswahl einer Heizanlage besser
orientieren können“.
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