Donnerstag, 18. Mai 2017

Thomas Filor: Wohnungskündigung erfordert beide Parteien

Eine Trennung an sich ist schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, wird es umso komplizierter. „Dieser kann nämlich nur gemeinsam gekündigt werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) macht darauf aufmerksam, dass der Partner nach Verlassen der Wohnung die Kündigung der anderen Partei einfordern kann. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man eine gemeinsame Kaution eingezahlt hat und diese nicht verlieren will.

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