Montag, 12. August 2013

Thomas Filor: Bebauungsverbot in Überschwemmungsgebieten

    
     Zukünftig soll die Bebauung von überschwemmungsgefährdeten Wassergrundstücken in Berlin grundsätzlich untersagt werden. Laut „Berliner Morgenpost“ bereite die Bauverwaltung eine entsprechende Verordnung vor. Die Grundlage dafür sei das vom Bund erlassene Wasserhaushaltsgesetz. Demzufolge muss das Land Berlin bis Jahresende für die von der Umweltbehörde ermittelten Grundstücke besondere Schutzvorschriften erlassen. Grundsätzlich gilt dann ein Bauverbot. Bereits im Januar 2013 sind einige Überschwemmungsgebiete in Berlin festgelegt worden. Laut Senatsverwaltung handelt es sich um die Erpe, die Müggelspree mit Gosener Gewässer, die Panke, das Tegeler Fließ sowie die Untere Havel mit Tiefwerder Wiesen und Breitehorn. Ob noch andere Gebiete betroffen sein könnten, ist noch nicht entschieden. Als Überschwemmungsgebiet gelten Grundstücke, die einmal in 100 Jahren von Hochwasser betroffen sind.

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