Zukünftig soll die Bebauung von überschwemmungsgefährdeten
Wassergrundstücken in Berlin grundsätzlich untersagt werden. Laut „Berliner
Morgenpost“ bereite die Bauverwaltung eine entsprechende Verordnung vor. Die Grundlage
dafür sei das vom Bund erlassene Wasserhaushaltsgesetz. Demzufolge muss das
Land Berlin bis Jahresende für die von der Umweltbehörde ermittelten Grundstücke
besondere Schutzvorschriften erlassen. Grundsätzlich gilt dann ein Bauverbot. Bereits
im Januar 2013 sind einige Überschwemmungsgebiete in Berlin festgelegt worden.
Laut Senatsverwaltung handelt es sich um die Erpe, die Müggelspree mit Gosener
Gewässer, die Panke, das Tegeler Fließ sowie die Untere Havel mit Tiefwerder
Wiesen und Breitehorn. Ob noch andere Gebiete betroffen sein könnten, ist noch
nicht entschieden. Als Überschwemmungsgebiet gelten Grundstücke, die einmal in
100 Jahren von Hochwasser betroffen sind.
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