Freitag, 27. Dezember 2013

Thomas Filor_Immobilienexperte_Magdeburg: Verkauf von Immobilien zwischen Eheleuten


Der Verkauf von Immobilien zwischen Ehegatten kann Steuervorteile einbringen. Finanzierungszinsen für eine selbst genutzte Immobilie können steuerreduzierend von den Vermietungseinkünften abgezogen werden. Wird eine im Privatvermögen des einen Ehegatten gehaltene Vermietungsimmobilie zum Verkehrswert auf den anderen Ehegatten übertragen, gilt ein neues Abschreibungspotenzial. Der veräußernde Ehegatte kann einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einbehalten, wenn er die Immobilie vor mindestens zehn Jahren erwarb. Für eine selbst genutzte Immobilie können Finanzierungszinsen steuermindernd bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden – vorausgesetzt der erwerbende Ehegatte finanziert den Kaufpreis über einen Kredit. Nichtsdestotrotz müssen einige Kriterien beachtet werden. Bei nahen Angehörigen vermutet die Finanzverwaltung schnell Scheingeschäfte oder Missbrauch. Das wirtschaftliche Eigentum sollte mit übertragen werden, der Kaufpreis sollte später nicht zurückgeschenkt werden und die Vereinbarungen sollten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist.

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