Montag, 26. Mai 2014

Immobilienexperte Thomas Filor: Deutschlands Abgabenwahnsinn


Die Grundsteuer auf Immobilien wurde in 60 Prozent aller Städte und Gemeinden erhöht
Während die Steuererhöhungen der Kommunen zwischen 2005 und 2010 noch moderat ausfielen, hat seit dem Jahr 2010 eine deutliche Beschleunigung eingesetzt: Eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young verdeutlicht den derzeitigen Abgabenwahn auf Deutschlands Immobilienmarkt. Demnach haben seit 2010 rund 60 Prozent alle Kommunen die Grundsteuer B, die Haus- und Wohnungsbesitzer zahlen, erhöht. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren es sogar deutlich mehr. In beiden Bundesländern erhöhten zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 neun von zehn Kommunen die Grundsteuer. Die Gewerbesteuer wurde vor allem von Kommunen in Thüringen und Nordrhein-Westfalen erhöht. In Bayern hingegen hob nur etwa jede fünfte Kommune seit Anfang 2010 die Gewerbesteuer beziehungsweise die Grundsteuer an.
Am höchsten ist der Grundsteuersatz inzwischen in Berlin mit einem Hebesatz von 810, darauf folgen Rüsselsheim mit 800 und Dorsten in Nordrhein-Westfalen mit 790. Die günstigsten Hebesätze gelten in Fulda, Lingen und Marburg mit jeweils 330. Steuersenkungen gab es hingegen kaum: Gerade einmal ein Prozent der deutschen Kommunen haben seit 2010 die Grundsteuer B gesenkt – genauso wenige Städte haben Unternehmen bei der Gewerbesteuer entlastet.
„Die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Der Einheitswert dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Vor allem die finanzschwachen Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren für Steuererhöhungen entschieden“, so Filor weiter. Des Weiteren gäbe es einen direkten Zusammenhang zwischen Steuererhöhungen und dem Beitritt der Stadt zum Schutzschirm der jeweiligen Länder, was auch die starke Erhöhung in Hessen und Nordrhein-Westfalen erkläre.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen