Die Grundsteuer auf Immobilien wurde in 60 Prozent aller Städte und Gemeinden erhöht
Während die Steuererhöhungen der Kommunen zwischen 2005
und 2010 noch moderat ausfielen, hat seit dem Jahr 2010 eine deutliche
Beschleunigung eingesetzt: Eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft
Ernst & Young verdeutlicht den derzeitigen Abgabenwahn auf Deutschlands
Immobilienmarkt. Demnach haben seit 2010 rund 60 Prozent alle Kommunen die
Grundsteuer B, die Haus- und Wohnungsbesitzer zahlen, erhöht. In
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren es sogar deutlich mehr. In beiden
Bundesländern erhöhten zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 neun von zehn
Kommunen die Grundsteuer. Die Gewerbesteuer wurde vor allem von Kommunen in
Thüringen und Nordrhein-Westfalen erhöht. In Bayern hingegen hob nur etwa jede
fünfte Kommune seit Anfang 2010 die Gewerbesteuer beziehungsweise die
Grundsteuer an.
Am höchsten ist der Grundsteuersatz inzwischen in Berlin
mit einem Hebesatz von 810, darauf folgen Rüsselsheim mit 800 und Dorsten in
Nordrhein-Westfalen mit 790. Die günstigsten Hebesätze gelten in Fulda, Lingen
und Marburg mit jeweils 330. Steuersenkungen gab es hingegen kaum: Gerade
einmal ein Prozent der deutschen Kommunen haben seit 2010 die Grundsteuer B
gesenkt – genauso wenige Städte haben Unternehmen bei der Gewerbesteuer
entlastet.
„Die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare
Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der
vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Der Einheitswert dient zur Berechnung
des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen
Grundstücksart“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Vor allem die finanzschwachen
Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren für Steuererhöhungen
entschieden“, so Filor weiter. Des Weiteren gäbe es einen direkten Zusammenhang
zwischen Steuererhöhungen und dem Beitritt der Stadt zum Schutzschirm der
jeweiligen Länder, was auch die starke Erhöhung in Hessen und
Nordrhein-Westfalen erkläre.
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