"Textilien wie geschmackvolle Gardinen, Tischdecken und vor allem Teppiche können die Gemütlichkeit, das Wohl- und Wohnbefinden in einer Immobilie enorm steigern", weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Teppiche eignen sich demnach gut, um einerseits einen Mittelpunkt im Wohnbereich zu schaffen oder aber auch einzelne Bereiche zu verbinden. So kann ein schöner Teppich den Bereich des bequemen Sofas gemütlicher und den Essbereich noch einladender gestalten.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 20. Dezember 2016
Donnerstag, 15. Dezember 2016
Thomas Filor: Richtige Verhaltensweise bei einem Einbruch
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass man im Falle eines
Einbruchs unter gar keinen Umständen versuchen sollte, den „Helden zu spielen“.
„Man sollte es nicht selbst in die Hand nehmen, den Einbrecher zur Rede zu
stellen, sondern direkt aus der Immobilie verschwinden und die Polizei rufen.“
Bemerkt man einen Einbruch, wenn man gerade nach Hause kommt, sollte man die
Immobilie nicht betreten, um die möglichen Spuren und Hinweise auf den Täter zu
erhalten.
Dienstag, 13. Dezember 2016
Das 1x1 des Streichens
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät, Pinsel mit Naturborsten zu nutzen. Der einzige Nachteil: Kommen die Naturborsten mit Wasser in Kontakt, quellen nämlich die Borsten auf. Daher sollten diese Pinsel nicht für wasserlösliche Acryllacke genutzt werden – in diesem Fall besser zu Borsten aus Kunststoff greifen. „Am Wichtigsten ist es, dass der Pinsel zur entsprechenden Lackart passt“, so Thomas Filor.
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Thomas Filor klärt auf: Was tun bei Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur
unter bestimmten Umständen
„Das
Bürgerliche Gesetzbuch regelt klar, dass ein Vermieter einen unbefristeten
Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen kann, vorausgesetzt der Mieter erfüllt
seine vertraglichen Pflichten und zahlt seine Miete pünktlich“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch wie bei den meisten Dingen
im Leben gibt es natürlich auch hier eine Ausnahme: „Meldet der Vermieter
Eigenbedarf an, weil ein naher Verwandter in die Wohnung ziehen soll, ist dies
durchaus möglich. Angenommen die Tochter des Vermieters braucht eine Wohnung zu
Studienzwecken oder der Sohn gründet gerade eine Familie, sind dies durchaus
Gründe für eine Kündigung aus Eigenbedarf. Für entferntere Angehörige ist dies
nicht möglich“, so Thomas Filor weiter. Zum engeren Verwandtenkreis zählen in
diesem Fall: Kinder, Eltern, Großeltern und Schwiegereltern, Enkel, Nichten und
Neffen sowie Geschwister, Ehegatten und Partner. In einem bestimmten Fall ging
es darum, dass ein Au-Pair-Mädchen
in die Nähe der Familie des Vermieters ziehen sollte, was laut
Bundesgerichtshof als gültig anerkannt wurde (Az.: VIII ZR 127/08). Diese Entscheidung
wurde damit begründet, dass Haushaltshilfen und Pflegepersonal Wohnraum zur
Verfügung gestellt bekommen dürfen. „Hinzu kommt, dass die Immobilie auch für
berufliche Zwecke umfunktioniert werden kann, beispielsweise als Kanzlei,
Praxis oder Büro.
Unterdessen
betont der Immobilienexperte Thomas Filor aber auch, dass die
Eigenbedarfskündigung eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt
wirksam zu sein: So muss aus dem Kündigungsschreiben konkret hervorgehen, warum
und für wen die Immobilie benötigt wird. Hinzu kommt, dass die
Kündigungsfristen beachtet werden müssen. „Bei einem Mietverhältnis von bis zu
fünf Jahren wären drei Monate Kündigungsfrist anzusetzen. Bei mehr als acht
Jahren sind es neun Monate“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. „Wenn man als Mieter in eine solche Situation gerät, hilft es oft,
den persönlichen Kontakt zum Vermieter zu suchen. Oft kann dann der
Auszugstermin nach hinten verschoben werden“, rät Thomas Filor weiter. Mit
etwas Glück werden dann auch die Umzugskosten getragen oder man bekommt Unterstützung
bei der Wohnungssuche. Wer Widerspruch einlegen will, sollte Rat von einem
Fachanwalt für Mietrecht einholen.
Dienstag, 6. Dezember 2016
Thomas Filor über ein geplantes Baukindergeld
Baukindergeld – die
Staatshilfe für Familien?
„Dass der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, steht außer Frage.
Nichtsdestotrotz können sich vor allem oft junge Familien den Traum vom
Eigenheim nicht erfüllen, da die nötigen monetären Mittel fehlen“, weiß
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Und das, obwohl oberflächlich
gesehen optimale Voraussetzungen herrschen: Baufirmen ziehen immer mehr
Immobilien hoch, die Kredite laufen bei brummender Wirtschaft und historisch
niedrigen Bauzinsen. „Für wohlhabende Menschen ist es einfacher, sich eine
Immobilie zu leisten. Den weniger Verdienenden kommen diese eigentlich guten
Bedingungen nur zum Teil zu Gute“, so Thomas Filor weiter. Eine Studie des Pestel-Instituts
bestätigt diese Annahme: Demnach sei der Anteil der 25- bis 35-Jährigen, die
Wohneigentum besitzen, enorm rückläufig. So lag die Eigentümerquote in dieser
Altersgruppe 2013 nur noch bei 16 Prozent – 1998 waren es noch 23 Prozent
gewesen. „Man darf nicht unterschätzen, dass Menschen mit geringem Einkommen
immerhin auch rund ein Fünftel des Wohnungswertes im Falle eines Kaufes als
Eigenkapital hinterlegen müssen. Dieses Geld muss man auch erst einmal haben
und hinzu kommen schließlich auch die Nebenkosten wie die Notar- und
Maklerkosten bzw. die Grunderwerbssteuern“, beschreibt Thomas Filor. Je nach Bundesland
liegt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Angenommen eine
Familie entscheidet sich für ein Haus mit einem Preis von 250.000 Euro, so muss
der Käufer von Anfang an ein Eigenkapital von 75.000 Euro zur Verfügung haben. „Wenn
junge Menschen also nicht gerade geerbt oder reiche Eltern haben, gestaltet es
sich logischerweise schwierig, eine solche Summe aufzubringen“, so Thomas
Filor.
Unterdessen geht mit der Abnahme der Eigentümerquoten in Deutschland
einher, dass die jungen Familien auch teilweise ihre Altersvorsorge gefährden. Immerhin
ist Immobilieneigentum ein wichtiger und großer Baustein in der Altersvorsorge.
Das Thema wird auch im Bundestagswahlkampf aufgegriffen: Die CDU schlägt vor, junge
Familien beim Hauskauf zu unterstützen. Dies soll durch sogenanntes „Baukindergeld“
geschehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte einem Baukindergeld in Form
einer jährlichen Auszahlung zu. Auch die SPD befürwortet das Baukindergeld, das
sich nach der Kinderzahl richten soll. „Grundsätzlich ist die Idee eines
Baukindergeldes nicht schlecht, doch man muss sehen, inwieweit ein neuer
Fördertopf gerecht verteilt werden kann“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor
aus Magdeburg abschließend.
Abonnieren
Posts (Atom)