Dienstag, 23. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wenn kündigen, dann richtig!


Bei der Kündigung des Mietvertrages gilt: Ganz oder gar nicht

Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit einem Mieter auflösen will, kann er dies nur für die gesamte Wohnung oder das Haus tun - nicht etwa für einzelne Räume. Darauf macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aufmerksam. „Entscheidet sich ein Vermieter einen Mietvertrag aufzulösen, heißt es ganz oder gar nicht“, so der Immobilienexperte Filor. So können Vermieter vom Mieter nicht verlangen, einzelne Räume - wie Dachboden oder Keller - beispielsweise wegen Eigenbedarf zu räumen. „Wenn es sich um einen Eigenbedarfsfall handelt, muss der Vermieter den gesamten Mietvertrag auflösen, der jeden einzelnen Raum, gegebenenfalls auch die Garage oder den Gartenanteil beinhaltet“, so Thomas Filor weiter. Dies bestätigt auch der Deutsche Mieterbund (DMB).

Wie bei allen Dingen im Leben, gibt es selbstverständlich auch hier Ausnahmen: „Kann der Vermieter nachweisen, dass er neuen Mietraum schaffen will indem er Nebenräume oder Grundstücksteile nutzt, können diese einzeln gekündigt werden“, erklärt Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor. Dabei kann es sich zum Beispiel um Speicher- oder Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume, Gärten oder Stellplätze handeln. „In derartigen Fällen reicht es sogar, dass der Vermieter die Räume oder Flächen dem Bewohner der neu geschaffenen Wohnung zur Verfügung stellen will“, bestätigt auch der DMB. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist darf der Vermieter dann den jeweiligen Mieter kündigen, ganz gleich, wie lange dieser die Immobilie gemietet hatte. „Verständlicherweise ist ein solcher Fall für Mieter sehr ärgerlich, jedoch gibt es auch hier Mittel und Wege sich zu einigen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor abschließend: Wer nämlich der Teilkündigung widersprechen will, kann sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Diese beinhaltet, dass die Herausgabe der Garage oder des Gartens für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeutet. Des Weiteren können Betroffene die Miete kürzen, wenn sie durch eine Teilkündigung den Garten oder Keller verlieren.



Donnerstag, 18. Februar 2016

Experte Thomas Filor erklärt, wie sich die Immobilienbranche durch die Flüchtlingswelle wandelt



Positive und negative Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

„In den beliebten, deutschen Großstädten sind weiterhin Preissteigerungen der Miet- und Kaufpreise zu verzeichnen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Bisher kann die steigende Nachfrage durch den Neubau kaum bedient werden.“ Dies bestätigt auch der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA), welcher vergangene Woche das jährliche Gutachten für die Immobilienwirtschaft in Berlin veröffentlichte. Demnach stiegen die Mieten im bundesweiten Durchschnitt jedoch bereits langsamer, in Ostdeutschland seien sie sogar leicht gesunken. „Durch die nach wie vor vorhandenen Boomstädte liegt künftig aber keine allgemeine Stagnation vor“, fügt Thomas Filor hinzu. „Interessant ist es natürlich, wie sich die Immobilienbranche durch die Flüchtlingswelle wandelt. Sie ist ein weiterer Grund dafür, dass der Aufwärtstrend bei den Immobilienpreisen anhalten wird.“
Nichtsdestotrotz ist sich der Immobilienexperte aus Magdeburg sicher: Zwar steigert sich die Nachfrage nach Wohnraum durch die hohe Zuwanderung, einen Grund zur Sorge gibt es aber nicht. „Die Auswirkungen dürften nicht allzu negativ sein, als in vielen Medien behauptet“, so Filor weiter. „Nicht alle der 1,1 Millionen Menschen, die 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, blieben auch hier“, bestätigt auch der ZIA. Schätzungsweise werde die Zahl der Menschen, die tatsächlich längerfristig in Deutschland bleiben, bei der Hälfte oder sogar darunter liegen. Schließlich sollte man laut Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auch nicht außer Acht lassen, dass es für den deutschen Immobilienmarkt in der Historie eigentlich untypisch war, einen Wohnungsmangel zu haben: „Meist ist unser Immobilienmarkt hierzulande, vor allem in speziellen Regionen, durch Wohnungsüberschüsse gekennzeichnet“, so Filor. So bestätigt auch der ZIA, dass es in Deutschland derzeit 1,7 Millionen leerstehende Wohnungen gibt. „Solange nun nicht unverhältnismäßig viele Immobilien gebaut werden, braucht man keine Angst vor einer Preisblase haben und die Zukunft des deutschen Immobilienmarktes ist sehr positiv“, so Thomas Filor abschließend.

Dienstag, 16. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Die Zeit der Versteigerungen

Im Frühjahr startet wieder die Saison der Versteigerungen: Dann werden deutschlandweit wieder Villen, Hotels und Bahnhöfe versteigert. „Vor allem in Sachsen suchen viele solcher Immobilien neue Eigentümer“ erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Hier kann man laut Filor mitunter günstige Immobilien ersteigern – allerdings stehen einige Immobilien unter Denkmalschutz und sind somit teurer.

Donnerstag, 11. Februar 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vorsicht vor Rohrbrüchen

Wie Immobilienbesitzer- und Mieter Rohrbrüche vermeiden können

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Gefahr eines Rohrbruchs in der Immobilie aufmerksam: „Vor allem in der kalten Winterzeit sollte man nicht am falschen Ende sparen“, rät Filor daher. Die Außenleitungen sind im Winter nämlich äußerst gefährdet und das Fatale daran ist, dass man die Spätfolgen der Minusgrade oft erst bei Tauwetter realisiert – wenn es zu spät ist und ein Rohrbruch bevorsteht. „Leider dehnt sich gefrorenes Wasser in den Leitungen aus, wodurch diese porös werden. Erst wenn das Eis also bei Tauwetter schmilzt, kann es durch die kaputten Rohre gelangen“, so Thomas Filor weiter. Daher ist es ratsam, eingefrorene Rohre langsam aufzutauen, um einen erheblicheren Schaden zu vermeiden. Des Weiteren sollte in jedem Fall ein Fachmann mit hinzugezogen werden, der das Ausmaß des Schadens beurteilen kann, vor allem auch, in wie weit das Mauerwerk in Mitleidenschaft gezogen wurde. Sind Hauanschlüsse oder Zähler betroffen, sollten Verbraucher ihre jeweiligen Wasserversorger informieren. „Für Schäden, die an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf“, fügt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten, hinzu. Dies können beispielsweise Rohre, das Mauerwerk oder aber auch Teppiche und Fliesen sein. Laut Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg wichtig zu wissen: Im Falle eines Rohrbruchs übernimmt die Versicherung nicht die Reparatur der gesamten Rohrleitung, sondern nur die Instandsetzung des defekten Teils.


Unterdessen kann die Versicherung nämlich auch eine Teilschuld beim Immobilienbesitzer oder Mieter suchen, wenn dieser im Winter zu wenig geheizt hat oder einen Außenwasserhahn nicht richtig abgestellt hat. „Die Heizung darf im Winter nie ganz abgestellt werden, damit die Wasserzirkulation bestehen bleibt“, rät Thomas Filor abschließend. Selbst nachts oder wenn man verreist, sollte die Heizung wenigstens ein bisschen warm sein – hier reicht bei starker Kälte oft auch das „Schneeflockensymbol“ nicht aus.

Dienstag, 9. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Disney Resort soll Shanghai Immobilien- und Einzelhandels-Boom bescheren

In Shanghai entsteht derzeit ein Disney Resort, welches sowohl den Immobilienmarkt, als auch den Einzelhandel befeuern soll. So gibt es bereits jetzt zahlreiche Interessenten, die freie Gewerbeimmobilien für den Einzelhandel nahe des Disney Ressorts nutzen wollen. „Großprojekte dieser Art können einer ganzen Region einen wirtschaftlichen Aufschwung bescheren“, weiß auch Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So würden hohe Besucherzahlen natürlich einen Einzelhandels-Boom in Shanghai auslösen“.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Vermieter muss für eine warme Wohnung sorgen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter sich stets um eine warme Wohnung zu kümmern hat – vor allem auch im kühlen Frühling. „Der Vermieter ist also nicht nur im Winter verantwortlich für eine warme Immobilie, sondern prinzipiell auch zu jeder anderen Jahreszeit“, so Thomas Filor. „Und das sogar 24 Stunden am Tag.“ Dies bestätigt auch der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes: So muss in allen Räumen der Wohnung zwischen 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius herrschen, während der Vermieter in der Nacht die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren kann. Aber auch nachts darf es nicht kälter als 16 Grad Celsius sein.