Warum eine
Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel nicht rechtens ist
„Viele Mieter befürchten eine Mieterhöhung im Falle eines
Eigentümerwechsels“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So
ist es nicht unüblich, dass vermietete Immobilien, sowohl Häuser als auch
Eigentumswohnungen, ihren Besitzer wechseln. „Viele Mieter sorgen sich dann,
dass der der neue Besitzer die Preise erheblich anziehen wird“. Was viele
Mieter aber nicht wissen: An ihren Rechten ändert sich nichts – denn das ist
rechtlich überhaupt nicht erlaubt. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam.
„Diejenigen Mieter, die in einem Haus oder einer Eigentumswohnung zur Miete
wohnen brauchen sich also nicht sorgen, dass sich für sie durch einen
Eigentümerwechsel spürbar etwas ändert“, so Thomas Filor weiter.
Fakt ist nämlich, dass der neue Eigentümer alle Rechte und
Pflichten des alten Eigentümers übernimmt und damit verantwortungsbewusst
umzugehen hat. So ist auch weder die Festsetzung eines neuen Kündigungsrechts
rechtens, noch muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. „Die gängigen
Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf, bleiben bestehen“, betont
Thomas Filor aus Magdeburg. Des Weiteren
müssen gesetzliche Kündigungsfristen nach wie vor eingehalten werden, genauso
wie Mieterhöhungen. „Für eine Mieterhöhung gelten auch für den neuen Vermieter
die gleichen Voraussetzungen wie für den alten Vermieter. So kann beispielweise
nach einer umfassenden Sanierung der Quadratmeterpreis angehoben werden“, fügt
Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. Schließlich ist es laut Mieterverein München
auch wichtig zu wissen, dass Mieter ihre monatlichen Mietzahlungen nicht von
sich aus ändern sollten, sondern der neue Eigentümer oder Vermieter die Miete
erst fordern kann, wenn er seine Berechtigung nachgewiesen hat – dies kann
durch einen Grundbuchauszug erfolgen. „Wer risikofrei seine Miete überweisen
oder eine neue Einzugsermächtigung erstellen will, sollte das Geld erst an den
neuen Vermieter zahlen, wenn der bisherige Vermieter die Mieter bereits
informiert hat“, sagt Thomas Filor abschließend.
Gut, dass dies mal jemand kommentiert. Da herrschen die wildesten Gerüchte unter Mietern. Auch in Verbrauchersendungen wird meiner Meinung nach hierüber nicht gesprochen. Obwohl es dort gut platziert wäre.
AntwortenLöschenIch finde schon, dass die Mieterverbände hierauf deutlich aufmerksam machen. Das Netz ist voll mit Beiträgen und Hinweisen. Aber in der Presse findet es in der Tat kaum statt. Kann mich beispielsweise nicht entsinnen in einer Verbrauchersendung im Fernsehen hierauf mal gestoßen zu sein.
LöschenDiese Info von Immobilienscout fand ich offen gesagt auch recht wichtig: http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2016/1/wie-oft-vermieter-die-miete-erhoehen.html
AntwortenLöschenDie Realität sieht doch oft ganz anders aus: da werden Mieter so lange unter Druck gesetzt, bis sie gefügig werden ...
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