Donnerstag, 30. Juni 2016

Hannover ist besser als sein Ruf

Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die norddeutsche Stadt Hannover viel besser ist , als sein Ruf vermuten lässt: So bietet die niedersächsische Hauptstadt Immobilieninvestoren gute Chancen, während die Preise noch erschwinglich sind. „immerhin ist Hannover das zweitwichtigste Wirtschafts- und Verwaltungszentrum in der Norddeutschen Tiefebene, nach Hamburg“, so Filor. Hannover hat derzeit mehr als eine halbe Million Einwohner, bis 2020 soll die Bevölkerungszahl um fünf Prozent steigen.

Dienstag, 28. Juni 2016

Thomas Filor über die Reform der Erbschaftssteuer


Große Koalition über neue Erbschaftssteuer einig

Was lange währt, wird endlich gut. Doch gilt das auch für die Erbschaftssteuer? „Endlich wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Erbschaftssteuer getroffen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Schlussendlich wurde die Politik von den Verfassungsrichtern dazu gezwungen, Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sollte das geplante Gesetz problemlos und im Eilverfahren durch den Bundestag gehen, da es bisher keinen Widerspruch seitens der Koalition gibt. Allerdings muss es auch die Länderkammer, den Bundesrat, passieren, was für den 8. Juli geplant ist. Tritt das Gesetz in Kraft, wird es rückwirkend ab dem 1. Juli gelten. Womit die Frist, welches sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2014 gesetzt hatte, erfüllt wäre. „Allerdings ist es derzeit noch nicht sicher, wie sich die jeweiligen Akteure einigen können“, erklärt Thomas Filor weiter. So fehlen der Großen Koalition die Mehrheit, da CDU, CSU und SPD nur über 20 der 69 Stimmen verfügen. Das bedeutet, dass mindestens drei Landesregierungen mit grüner Beteiligung ihr Einverständnis geben müssen. „Zu erwarten ist, dass die Grünen im Fall der Erbschaftssteuer versuchen, ihre Macht zu nutzen und die Koalition in ihre Schranken zu weisen“, mutmaßt Thomas Filor.


Unterdessen kritisieren die Grünen vor allem die zahlreichen Ausnahmen für Erben besonders hoher Vermögen. Es sei nicht fair, dass diese bessergestellt seien als Erben kleinerer und mittlerer Vermögen. Das Verfassungsgericht hat den gleichen Aspekt bereits 2014 kritisiert. „Wenn keine Einigung stattfindet, wird nach wie vor erstmal das alte Gesetz gelten. Für den Fall, dass ein betroffener Erbe Widerspruch einlegt, könnte dieser direkt vor dem Verfassungsgericht landen“, vermutet Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Schlussendlich könnte eine schärfere Regelung entstehen, als ursprünglich von der Koalition geplant. Aber zunächst einmal will man sich „interimsweise“ an die jetzigen Vorgaben halten.

Donnerstag, 23. Juni 2016

Strafe für Airbnb-Anbieterin

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weist auf einen aktuellen Fall in New York City hin: Hier wurde eine Mieterin von ihrem Vermieter auf eine Summe von 300.000 Dollar, umgerechnet 275.000 Euro, verklagt. Ihre Wohnung in Hells Kitchen bewohnte sie für 2000 Dollar im Monat und vermietete sie für 200 Dollar am Tag über Airbnb. Diese Vermietung war allerdings nicht legal – und wird nun dementsprechend bestraft.

Dienstag, 21. Juni 2016

Thomas Filor kommentiert die utopischen Preise in Bayern

Warum Normalverdiener vielerorts mit utopischen Immobilienpreisen zu kämpfen haben

„Dass die Immobilienpreise in München und Umgebung utopisch hoch sind, ist längst keine Überraschung mehr“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Obwohl die bayerische Hauptstadt mit ihrer provinziellen Optik nicht mit Paris, London oder New York mithalten kann, gehen die Preise laut Filor tendenziell in eine vergleichbare Richtung – nämlich weiterhin nach oben. „Das Leben hier wird durchaus für Normalverdiener genau so schwierig, wie in einer Weltmetropole“, so Thomas Filor. So könnte sich der Traum von der eigenen Immobilie im Großraum München ziemlich schwierig gestalten. Laut einem Gutachterausschuss zum bayerischen Immobilienmarkt im Auftrag von Innenminister Joachim Herrmann kostet ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus im Schnitt mittlerweile 1,5 Millionen Euro. „Realistisch gesehen sind die Preise im Raum München für Gering-oder Normalverdiener kaum tragbar. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, weil mittlerweile nicht mal mehr die im Deutschlandvergleich hohen Einkommen mithalten können“, so Filor. So liegt der derzeit bayernweite Durchschnittspreis eines Ein- oder Zweifamilienhauses bei 340.000 Euro, während ein Reihenhaus beziehungsweise eine Doppelhaushälfte im Durchschnitt 275.000 Euro kostet. „Vor allem ist mittlerweile nicht nur mehr München an sich betroffen, sondern ganz Bayern“, weiß Thomas Filor. Auch die Studie zeigt: Neben Oberbayern ist die teuerste Stadt derzeit Bamberg. Hier kostet ein Durchschnittspreis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 600.000 Euro.


Unterdessen appelliert Joachim Herrmann an die Kommunen, den Wohnungsbau anzufeuern, mehr Bauland zu schaffen und langfristig besser zu planen. Eine Ursache, die für Thomas Filor auf der Hand liegt, ist, dass im Vergleich zur stetig wachsenden bayerischen Bevölkerung viel zu wenig gebaut wird. Die Studie zeigt auch die Entwicklung der letzten fünf Jahre: So haben sich die Preise für ein gebrauchtes Reihenhaus in Fürth in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt, in Mittelfranken um durchschnittlich 43 Prozent sowie in Niederbayern um 37,5 Prozent und in Oberbayern um 30,8 Prozent. „Dem gegenüber lagen die Einkommenssteigerungen deutlich darunter“, so Immobilienexperte Thomas Filor.

Donnerstag, 16. Juni 2016

Thomas Filor diskutiert den Stressfaktor Wohnungsübergabe


Reparieren, streichen, putzen – vor einer Wohnungsübergabe kann es schon mal stressig werden. Aber welche Kriterien müssen überhaupt für eine astreine Übergabe erfüllt werden?

„Eine Wohnungsübergabe wirft im Vorfeld viele Fragen bei Mietern auf“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. So steht beispielsweise in vielen Mietverträgen, dass die Wohnung bei Auszug besenrein übergeben werden muss. „Oft ist es aber so, dass die Mieter bereits drei Wochen vorher ausziehen und sich in dieser Zeit wieder eine Staubschicht bildet“, so Filor weiter. Stand die Wohnung vorher wie beschrieben leer, muss der Mieter die Räume nicht noch einmal putzen, vorausgesetzt es sieht auch wirklich noch ordentlich aus und es sind keine groben Verschmutzungen erkennbar. „Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand abzugeben.“ Wer also beispielsweise ein Hochbett oder andere Einbauten vorgenommen hat, muss diese entfernen, es sei denn mit dem Vermieter wurden gesonderte Einigungen getroffen. „Hat eine klare Aufwertung der Mietwohnung stattgefunden, ist auch der Vermieter meist bestrebt, diese zu erhalten“, sagt Thomas Filor. Protestiert der Mieter gegen den Zustand der Wohnung während der geplanten Wohnungsübergabe, muss er ihnen zumindest die Chance geben, den Schmutz selbst zu beseitigen. „Nur für den Fall, dass sich der Mieter weigert, darf er eine entsprechende Reinigungsfirma beauftragen“, so Filor.


In jedem Fall stellen wir fest: Mängel, die über einfach entfernbaren Schmutz hinausgehen, sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen ärgerlich. „Doch um festzustellen, wer für diese Mängel oder auch Schäden verantwortlich ist bedarf es einer ordentlichen Abnahme der Immobilie und das, vor und nach Einzug“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg allen Mietern und Vermietern. Denn auch Mieter sollten sich die Immobilie vor Einzug genau ansehen und Mängel vertraglich fixieren. „Im Nahhinein kann nämlich keine Mietminderung mehr gefordert werden“, betont Thomas Filor abschließend.