Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 30. Juni 2016
Hannover ist besser als sein Ruf
Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die norddeutsche Stadt Hannover viel besser ist , als sein Ruf vermuten lässt: So bietet die niedersächsische Hauptstadt Immobilieninvestoren gute Chancen, während die Preise noch erschwinglich sind. „immerhin ist Hannover das zweitwichtigste Wirtschafts- und Verwaltungszentrum in der Norddeutschen Tiefebene, nach Hamburg“, so Filor. Hannover hat derzeit mehr als eine halbe Million Einwohner, bis 2020 soll die Bevölkerungszahl um fünf Prozent steigen.
Dienstag, 28. Juni 2016
Thomas Filor über die Reform der Erbschaftssteuer
Große
Koalition über neue Erbschaftssteuer einig
Was lange währt, wird endlich gut. Doch gilt
das auch für die Erbschaftssteuer? „Endlich wurde eine Entscheidung
hinsichtlich der Erbschaftssteuer getroffen“, so Immobilienexperte Thomas Filor
aus Magdeburg. Schlussendlich wurde die Politik von den Verfassungsrichtern
dazu gezwungen, Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sollte das geplante Gesetz
problemlos und im Eilverfahren durch den Bundestag gehen, da es bisher keinen
Widerspruch seitens der Koalition gibt. Allerdings muss es auch die Länderkammer,
den Bundesrat, passieren, was für den 8. Juli geplant ist. Tritt das Gesetz in
Kraft, wird es rückwirkend ab dem 1. Juli gelten. Womit die Frist, welches sich
das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2014 gesetzt hatte,
erfüllt wäre. „Allerdings ist es derzeit noch nicht sicher, wie sich die
jeweiligen Akteure einigen können“, erklärt Thomas Filor weiter. So fehlen der Großen
Koalition die Mehrheit, da CDU, CSU und SPD nur über 20 der 69 Stimmen
verfügen. Das bedeutet, dass mindestens drei Landesregierungen mit grüner Beteiligung
ihr Einverständnis geben müssen. „Zu erwarten ist, dass die Grünen im Fall der
Erbschaftssteuer versuchen, ihre Macht zu nutzen und die Koalition in ihre
Schranken zu weisen“, mutmaßt Thomas Filor.
Unterdessen kritisieren die Grünen vor allem
die zahlreichen Ausnahmen für Erben besonders hoher Vermögen. Es sei nicht
fair, dass diese bessergestellt seien als Erben kleinerer und mittlerer
Vermögen. Das Verfassungsgericht hat den gleichen Aspekt bereits 2014
kritisiert. „Wenn keine Einigung stattfindet, wird nach wie vor erstmal das
alte Gesetz gelten. Für den Fall, dass ein betroffener Erbe Widerspruch
einlegt, könnte dieser direkt vor dem Verfassungsgericht landen“, vermutet
Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Schlussendlich könnte eine schärfere
Regelung entstehen, als ursprünglich von der Koalition geplant. Aber zunächst
einmal will man sich „interimsweise“ an die jetzigen Vorgaben halten.
Donnerstag, 23. Juni 2016
Strafe für Airbnb-Anbieterin
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weist auf einen aktuellen Fall in New York City hin: Hier wurde eine Mieterin von ihrem Vermieter auf eine Summe von 300.000 Dollar, umgerechnet 275.000 Euro, verklagt. Ihre Wohnung in Hells Kitchen bewohnte sie für 2000 Dollar im Monat und vermietete sie für 200 Dollar am Tag über Airbnb. Diese Vermietung war allerdings nicht legal – und wird nun dementsprechend bestraft.
Dienstag, 21. Juni 2016
Thomas Filor kommentiert die utopischen Preise in Bayern
Warum Normalverdiener vielerorts mit utopischen Immobilienpreisen zu kämpfen haben
„Dass die Immobilienpreise in München und Umgebung utopisch hoch sind, ist längst keine Überraschung mehr“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Obwohl die bayerische Hauptstadt mit ihrer provinziellen Optik nicht mit Paris, London oder New York mithalten kann, gehen die Preise laut Filor tendenziell in eine vergleichbare Richtung – nämlich weiterhin nach oben. „Das Leben hier wird durchaus für Normalverdiener genau so schwierig, wie in einer Weltmetropole“, so Thomas Filor. So könnte sich der Traum von der eigenen Immobilie im Großraum München ziemlich schwierig gestalten. Laut einem Gutachterausschuss zum bayerischen Immobilienmarkt im Auftrag von Innenminister Joachim Herrmann kostet ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus im Schnitt mittlerweile 1,5 Millionen Euro. „Realistisch gesehen sind die Preise im Raum München für Gering-oder Normalverdiener kaum tragbar. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, weil mittlerweile nicht mal mehr die im Deutschlandvergleich hohen Einkommen mithalten können“, so Filor. So liegt der derzeit bayernweite Durchschnittspreis eines Ein- oder Zweifamilienhauses bei 340.000 Euro, während ein Reihenhaus beziehungsweise eine Doppelhaushälfte im Durchschnitt 275.000 Euro kostet. „Vor allem ist mittlerweile nicht nur mehr München an sich betroffen, sondern ganz Bayern“, weiß Thomas Filor. Auch die Studie zeigt: Neben Oberbayern ist die teuerste Stadt derzeit Bamberg. Hier kostet ein Durchschnittspreis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 600.000 Euro.
Unterdessen appelliert Joachim Herrmann an die Kommunen, den Wohnungsbau anzufeuern, mehr Bauland zu schaffen und langfristig besser zu planen. Eine Ursache, die für Thomas Filor auf der Hand liegt, ist, dass im Vergleich zur stetig wachsenden bayerischen Bevölkerung viel zu wenig gebaut wird. Die Studie zeigt auch die Entwicklung der letzten fünf Jahre: So haben sich die Preise für ein gebrauchtes Reihenhaus in Fürth in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt, in Mittelfranken um durchschnittlich 43 Prozent sowie in Niederbayern um 37,5 Prozent und in Oberbayern um 30,8 Prozent. „Dem gegenüber lagen die Einkommenssteigerungen deutlich darunter“, so Immobilienexperte Thomas Filor.
Donnerstag, 16. Juni 2016
Thomas Filor diskutiert den Stressfaktor Wohnungsübergabe
Reparieren, streichen, putzen – vor einer Wohnungsübergabe kann
es schon mal stressig werden. Aber welche Kriterien müssen überhaupt für eine
astreine Übergabe erfüllt werden?
„Eine Wohnungsübergabe wirft im
Vorfeld viele Fragen bei Mietern auf“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. So
steht beispielsweise in vielen Mietverträgen, dass die Wohnung bei Auszug
besenrein übergeben werden muss. „Oft ist es aber so, dass die Mieter bereits
drei Wochen vorher ausziehen und sich in dieser Zeit wieder eine Staubschicht
bildet“, so Filor weiter. Stand die Wohnung vorher wie beschrieben leer, muss
der Mieter die Räume nicht noch einmal putzen, vorausgesetzt es sieht auch
wirklich noch ordentlich aus und es sind keine groben Verschmutzungen
erkennbar. „Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, die
Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand abzugeben.“ Wer also beispielsweise ein
Hochbett oder andere Einbauten vorgenommen hat, muss diese entfernen, es sei
denn mit dem Vermieter wurden gesonderte Einigungen getroffen. „Hat eine klare
Aufwertung der Mietwohnung stattgefunden, ist auch der Vermieter meist
bestrebt, diese zu erhalten“, sagt Thomas Filor. Protestiert der Mieter gegen
den Zustand der Wohnung während der geplanten Wohnungsübergabe, muss er ihnen
zumindest die Chance geben, den Schmutz selbst zu beseitigen. „Nur für den
Fall, dass sich der Mieter weigert, darf er eine entsprechende Reinigungsfirma
beauftragen“, so Filor.
In jedem Fall stellen wir fest:
Mängel, die über einfach entfernbaren Schmutz hinausgehen, sind für Mieter und
Vermieter gleichermaßen ärgerlich. „Doch um festzustellen, wer für diese Mängel
oder auch Schäden verantwortlich ist bedarf es einer ordentlichen Abnahme der
Immobilie und das, vor und nach Einzug“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg allen Mietern und Vermietern. Denn auch Mieter sollten sich die
Immobilie vor Einzug genau ansehen und Mängel vertraglich fixieren. „Im
Nahhinein kann nämlich keine Mietminderung mehr gefordert werden“, betont
Thomas Filor abschließend.
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