Dienstag, 30. August 2016

Thomas Filor erklärt warum die Schließung von Müllschluckern keine Modernisierung ist


Die Schließung von Müllschluckern ist keine Modernisierung

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg erklärt, warum es sich bei der Schließung von Müllschluckern im Mietshaus keineswegs um eine Modernisierung handelt. „Wenn der Vermieter den Müllschlucker in einem Wohnhaus stilllegt, kann er dies nicht als Modernisierungsmaßnahme, die eine Mieterhöhung rechtfertigt, deklarieren“, erklärt Thomas Filor. Dies belegt auch der Fall einer Mieterin, die sich gegen eine Modernisierungsmieterhöhung um 4,70 Euro pro Monat wehrte, nachdem ihre Vermieterin einen Müllschlucker im Wohnhaus stillgelegt hatte. Zudem erweiterte die Vermieterin den Müllplatz in der Außenanlage und richtete eine Recyclingsammelstelle ein. Die Mieterhöhung rechtfertigte sie schlussendlich mit dieser „Modernisierungsmaßnahme“. Nach dem Einspruch der Mieterin wurde die Mieterhöhung jedoch für unwirksam erklärt. Laut § 555b Nr. 1 BGB handele es sich bei der Beseitigung von Müllschluckern zwar um eine Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), allerdings keine, bei der eine Mieterhöhung Bestand hätte. Zwar wird die Stilllegung energieabhängiger Einrichtungen erfasst, doch entsprechende Maßnahmen erfüllen lediglich ihren Zweck, wenn auch die erforderliche Energie eingespart wird. „Grundvoraussetzung wäre also eine klare Absprache zwischen Mieter und Vermieter gewesen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ob nämlich der Mieter einer derartigen Vertragsänderung zustimmen muss, ist ihm selbst überlassen.


Unterdessen liegt auch keine Maßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache gemäß § 555b Nr. 4 BGB oder zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse gemäß § 555b Nr. 5 BGB vor: „Der Mieter muss im oben genannten Fall nun selbst den Müll zu den Mülltonnen im Innenhof bringen. Außerdem dient die Vergrößerung des vorhandenen Müllplatzes zwar dem Mieter, ist aber auch der nötige Ausgleich für das Wegfallen des Müllschluckers“, erklärt Thomas Filor. Die Berliner Bauordnung besagt unterdessen, dass veraltete Müllschlucker grundsätzlich in allen Wohnhäusern zu entfernen sind. „Wenn jedoch Abfalltrennung und Brandschutz gewährleistet sind, ist eine Stilllegung vorerst nicht notwendig“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 25. August 2016

Thomas Filor über Schimmel in der Immobilie

Warum Schimmel in der Immobilie sofort dem Vermieter gemeldet werden muss

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass man Schimmelschäden in der Immobilie sofort dem Vermieter melden muss. „Dies muss schriftlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf ist es auch zunächst unerheblich, ob der Mieter selbst für den Befall verantwortlich ist oder nicht“, bestätigt Thomas Filor. Eine Mängelanzeige sei ohnehin erforderlich, schließlich muss der Vermieter ja schleunigst aktiv werden. „Dies dient zum beidseitigem Schutz, auch dem des Mieters. Hat er den Schimmelschaden nämlich nicht selbst verschuldet, kann er Schadensersatzzahlungen vermeiden“, erklärt Filor aus Magdeburg. „Sollte sich der Schaden nämlich ohne das Wissen des Vermieters ausweiten, kann es passieren, dass der Mieter im Endeffekt doch haftet, selbst, wenn er ursprünglich nichts für den Schaden konnte“. 

Reagiert der Vermieter nicht, kann der Mieter im Zweifel eine Mietminderung fordern. Dies bestätigt auch der Mieterverein München. „Abgesehen davon, dass Schimmel ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner der Immobilie darstellt, ist er auch unhygienisch, die Wände sind feucht oder riechen modrig – das ist auch eine Einschränkung der Wohnqualität“, sagt Thomas Filor. Außerdem rät der Immobilienexperte dringend dazu, Beweismittel in Form von Fotos vom Schaden zu machen. Für den Fall, dass eine Mietminderung genehmigt wird, kann diese bis zu 20 Prozent betragen. „Die Hauptursache für Schimmelbefall ist in den meisten Fällen eine zu hohe Feuchtigkeit in den jeweiligen Räumen, da Schimmelpilze nur mit Feuchtigkeit überleben können“, erklärt Thomas Filor. „Natürlich fördert auch ein Mieter den Feuchtigkeitsgehalt durch Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und Blumengießen, doch mit einer guten Lüftung sollte eigentlich nichts passieren“. Vielmehr, meint Thomas Filor, sind es die teilweise schlecht isolierten Gebäude mit Rissen im Mauerwerk oder schlecht isolierten Dächer, die Schimmelschäden begünstigen. Schimmel kann allerdings auch dann entstehen, die Wohnung lange unbenutzt bleibt und „zu gut“ isoliert ist.

Donnerstag, 18. August 2016

NDR: Immobilienverkauf in Hamburg

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Norddeutsche Rundfunk drei Wohnhäuser in Hamburg verkauft hat - und das in Top-Lagen. Sinn und Zweck des Verkaufs seien die Verbesserung der Ertragslage, so das Gremium des öffentlich-rechtlichen Senders. "Um in der Beitragsperiode 2013 bis 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, hat der NDR bereits im Jahr 2014 beschlossen, seine Budgets deutlich zu senken", sagte eine Sprecherin. 

Dienstag, 16. August 2016

Thomas Filor: Warum sich Berliner verkleinern müssen


Berliner müssen sich in Sachen Immobilien verkleinern

Auch wenn das Endergebnis einer neuen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ist, dass Deutsche sich durchschnittlich größere Wohnungen leisten können, bleibt Berlin eine Ausnahme. „Galt Berlin noch vor einigen Jahren als günstige Hauptstadt und Metropole, vollzieht sich nun ein Wandel“, bestätigt auch Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Nun liegen 68 Quadratmeter für Berliner Wohnraum unter dem Bundesdurchschnitt“, so Thomas Filor weiter. Mit einem Viertel ihres Einkommens können sich Berliner diese 68 Quadratmeter leisten, während der Bundesdurchschnitt laut IW aber bei 94 Quadratmeter liegt. Das entspricht einem Quadratmeter weniger als noch in 2010. Als mögliche Ursachen für eine solche Entwicklung in der Hauptstadt nennt Thomas Filor neben Mietsteigerungen – die laut IW 26 Prozent betragen – auch das enorme Wachstum der Einwohnerzahlen.
Unterdessen ist Berlin vor allem für Schulabgänger, auch aus dem Ausland, ein attraktives Ziel und für viele die erste Wahl beim Studienort. „Berlin bietet viele Universitäten und Hochschulen, in der Hauptstadt kann man beinahe alles studieren. Das macht sich natürlich auch auf dem Immobilienmarkt bemerkbar“, so Thomas Filor. Dabei erhöhen Doppeljahrgänge die Zahl zusätzlich. Es ist also nicht verwunderlich, dass vor allem kleine Wohnungen für Schüler, Studenten und Geringverdiener in den letzten Jahren drastisch im Preis gestiegen sind. „Positiv ist, dass es viele Neubauprojekte, innovative und vor allem erschwingliche Wohnlösungen für diese Zielgruppe gibt. Nur kommen in diesen Genuss dann wieder nur sehr wenige Menschen“, beschreibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg die Situation. „Doch wie in allen Großstädten wird es natürlich günstiger, sobald man sich Objekte außerhalb der direkten Innenstadtlage ansieht“. Schließlich zeigt das IW Köln, dass die Haushalte sich deutschlandweit gesehen insgesamt mehr Quadratmeter leisten können.

Donnerstag, 11. August 2016

Thomas Filor über Staffelmieten


Der Immobilienexperte Thomas Filor über die Vor- und Nachteile von Staffelmieten

Magdeburg, 10.08.2016. „Die Suche nach der perfekten Immobilie, auch wenn man sie nur mieten will, kann dauern“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wenn man dann das richtige Mietobjekt gefunden hat, ist man bereit, alles so schnell wie möglich unter Dach und Fach zu bringen – im wahrsten Sinne des Wortes. „Viele Mieter sind dann dermaßen euphorisch, dass sie nicht darauf achten, auf welches Mietverhältnis sie sich einlassen. Denn der Mietpreis zum Zeitpunkt des Einzugs kann durchaus steigen, wenn man sich auf einen Staffelmietvertrag einlässt sogar definitiv“, erklärt Thomas Filor weiter. Ein Staffelmietvertrag hat aber auch viele Vorteile: So zum Beispiel die Planungssicherheit. „Es gibt keine bösen Überraschungen hinsichtlich einer Mieterhöhung oder Kostenaufstockung nach einer Modernisierung“, erklärt Thomas Filor. Die Kehrseite ist, dass Vermieter die Staffelungen meist so festlegen, dass sie über dem erwartenden Anstieg des Mietenspiegels liegen. Problematisch wird es bei den Kündigungsfristen. Bei Staffelmieten liegt grundsätzlich ein Kündigungsverzicht vor und der Mieter erhält nach vier Jahren erstmals ein Sonderkündigungsrecht.


„Wichtig zu wissen ist, dass Mieter während der Laufzeit der Staffelungen nach wie vor ihr Kündigungsrecht nicht verlieren“, betont Immobilienexperte Thomas Filor. Dies bestätigt auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. So kann mit dem Vermieter ein Kündigungsausschluss vereinbart werden, der bis zu vier Jahren gelten und lediglich schriftlich festgelegt werden kann. „Diese Frist startet mit dem Abschluss des Mietvertrags, nicht etwa mit dem Beginn der Staffel-Laufzeit“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Haben Mieter und Vermieter sich schließlich auf diese Variante geeinigt, kann der Mieter erstmalig zum Ablauf der Ausschlussfrist kündigen, jedoch schon im Vorfeld den Kündigungstermin ankündigen.  

Dienstag, 9. August 2016

Immobilienmakler und der Sachkundenachweis

Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sollen in Zukunft einen „Sachkundenachweis“ benötigen. Mit dieser Maßnahme  sollten Standards aus anderen Beratungsberufen nun auch auf das Maklergewerbe übertragen werden, so heißt es im Koalitionsvertrag: Es  sollen  berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern werden. Bislang  ist lediglich ein Gewerbeschein nötig; den bekommt aber auf Antrag jeder, der volljährig ist und weder vorbestraft noch insolvent ist. Auch der Immobilienverband IVD setzt sich dafür ein, dass ein Immobilienmakler künftig einen Sach- und Fachkundenachweis  in seinem Geschäftsfeld nachweisen muss, um sogenannten  „schwarze Schafe“ das Handwerk zu legen.

Donnerstag, 4. August 2016

Immobilien des verstorbenen Popstars Prince werden versteigert

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass bald die zahlreichen Immobilien der Popikone Prince versteigert werden. Nun können gut betuchte Fans sich um die Immobilien streiten, die sicherlich nicht gerade erschwinglich sein werden. Es wird vermutet, dass die Immobilien für mindestens 90 Prozent des marktüblichen Preises versteigert werden sollen. Die meisten Immobilien befinden sich in den USA (New York, Los Angeles und Minnesota). So wird der Wert des Tonstudios in Minnesota auf 30 Millionen Dollar geschätzt. 

Dienstag, 2. August 2016

Thomas Filor über die Reinigung des Treppenhauses

Wann Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind

„Das Treppenhaus eines Miethauses muss regelmäßig gereinigt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer vertraglich dafür verantwortlich ist, wird meistens im Mietvertrag festgelegt. Oft steht dies auch in der Hausordnung“, erklärt Filor. Vor allem in einem anonymen, großen Miethaus ist es oft unklar, wer im Endeffekt für Verschmutzungen zuständig ist. Eine klare Absprache mit dem Vermieter kann hier hilfreich sein. „Dabei ist es durchaus rechtens, dem Mieter vertraglich vorzuschreiben, wann und wie er das Treppenhaus zu reinigen hat“, betont Thomas Filor aus Magdeburg. Ist diese Pflicht nämlich einmal übertragen, muss der Mieter regelmäßig putzen. Üblich ist laut Thomas Filor auch ein Aushang im Treppenhaus, mit dem sich alle Mieter gleichermaßen befassen müssen. Allerdings legt der Deutsche Mieterbund (DMB) fest, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, an welchem Wochentag, zu welcher Tageszeit und mit welchen Putzmitteln dies geschieht.


Andererseits ist es dem Vermieter auch untersagt, eine Reinigungskraft über die Köpfe der Mieter hinweg einzustellen – wenn sie diese, untereinander aufgeteilt, bezahlen müssen. „Wenn es eine zahlungspflichtige Reinigungskraft gibt, muss diese von vorne herein im Vertrag angekündigt sein“, betont Thomas Filor. Des Weiteren kann ein Hausmeister mit der Reinigung beauftragt werden. „Werden die Kosten für Reinigungsmaßnahmen unter den Mietern aufgeteilt, finden sie dies unter der vertraglichen Kategorie Betriebskosten“, so Thomas Filor. Alternativ auch unter dem Stichwort „Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“. Nichtdestotrotz gibt es laut Thomas Filor unerfreuliche Einzelfälle, in denen der Vermieter unverhältnismäßig oft und zu einem hohen Stundenlohn putzen lässt. „Dafür müssen Mieter selbstverständlich nicht aufkommen“, so der Immobilienexperte aus Magdeburg. Ganz gleich, wer putzt: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ordentlich geputzt wird, selbst, wenn Mieter abwechselnd reinigen. „Das heißt auch, dass Beschwerden bezüglich der Sauberkeit nicht ignoriert werden können“, so Thomas Filor abschließend. „Halten sich Mieter mehrfach nicht an die Absprachen, können sie allerdings auch abgemahnt werden“.