Wann
Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind
„Das Treppenhaus eines Miethauses muss regelmäßig
gereinigt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer
vertraglich dafür verantwortlich ist, wird meistens im Mietvertrag festgelegt. Oft
steht dies auch in der Hausordnung“, erklärt Filor. Vor allem in einem
anonymen, großen Miethaus ist es oft unklar, wer im Endeffekt für
Verschmutzungen zuständig ist. Eine klare Absprache mit dem Vermieter kann hier
hilfreich sein. „Dabei ist es durchaus rechtens, dem Mieter vertraglich
vorzuschreiben, wann und wie er das Treppenhaus zu reinigen hat“, betont Thomas
Filor aus Magdeburg. Ist diese Pflicht nämlich einmal übertragen, muss der
Mieter regelmäßig putzen. Üblich ist laut Thomas Filor auch ein Aushang im
Treppenhaus, mit dem sich alle Mieter gleichermaßen befassen müssen. Allerdings
legt der Deutsche Mieterbund (DMB) fest, dass es jedem Mieter selbst überlassen
ist, an welchem Wochentag, zu welcher Tageszeit und mit welchen Putzmitteln
dies geschieht.
Andererseits ist es dem Vermieter auch
untersagt, eine Reinigungskraft über die Köpfe der Mieter hinweg einzustellen –
wenn sie diese, untereinander aufgeteilt, bezahlen müssen. „Wenn es eine
zahlungspflichtige Reinigungskraft gibt, muss diese von vorne herein im Vertrag
angekündigt sein“, betont Thomas Filor. Des Weiteren kann ein Hausmeister mit
der Reinigung beauftragt werden. „Werden die Kosten für Reinigungsmaßnahmen
unter den Mietern aufgeteilt, finden sie dies unter der vertraglichen Kategorie
Betriebskosten“, so Thomas Filor. Alternativ auch unter dem Stichwort
„Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“. Nichtdestotrotz gibt es laut Thomas
Filor unerfreuliche Einzelfälle, in denen der Vermieter unverhältnismäßig oft
und zu einem hohen Stundenlohn putzen lässt. „Dafür müssen Mieter
selbstverständlich nicht aufkommen“, so der Immobilienexperte aus Magdeburg. Ganz
gleich, wer putzt: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ordentlich geputzt
wird, selbst, wenn Mieter abwechselnd reinigen. „Das heißt auch, dass
Beschwerden bezüglich der Sauberkeit nicht ignoriert werden können“, so Thomas
Filor abschließend. „Halten sich Mieter mehrfach nicht an die Absprachen,
können sie allerdings auch abgemahnt werden“.
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