Muss
der Mieter einen Balkonanbau dulden?
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen Konflikt aufmerksam, der immer
häufiger zwischen Mieter und Vermieter auftritt: „Will ein Vermieter nämlich
einen Balkon anbauen lassen, so muss der jeweilige Mieter diesem Vorhaben
zustimmen. Das hängt damit zusammen, dass mit dieser Form der Modernisierung
eine Steigerung des Wohnwertes einhergeht“, erklärt Thomas Filor. Immerhin darf
man nicht unterschätzen, wie sehr ein Balkon eine Immobilie aufwertet und wofür
man ihn verwenden kann: „Ein Balkon kann vielseitig eingesetzt werden, sei es
zum Wäsche aufhängen, Blumen einpflanzen oder in der Sonne sitzen. Fakt ist
auch, dass sich Wohnungen mit Balkon wesentlich leichter vermieten lassen“, so
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Die Frage, ob in einem
laufenden Mietverhältnis hierdurch die Miete erhöht werden kann, ist strittig.
„Allerdings dürfte diese Frage nur selten auftauchen“, so der Immobilienexperte
Thomas Filor.In einem konkreten Fall hatte der Vermieter geplant, das
vorhandene Küchenfenster durch eine Balkontür und einen entsprechenden Balkon
zu ersetzen. Dafür hätte er auch die Heizung austauschen und versetzen müssen.
„Der Mieter war gegen diese Maßnahme und nannte auch konkrete Nachteile wie die
Einsehbarkeit des Balkons und den vom Innenhof ausgehenden Lärm“, erklärt
Thomas Filor aus Magdeburg. Des Weiteren war der Mieter voll berufstätig und
weigerte sich, drei Wochen lang Handwerker in seiner Wohnung zu beschäftigen.
Die Richter (Az.: 65 S 108/16) entschieden allerdings anders: Für einen
Berufstätigen sei es durchaus zumutbar, Handwerker für drei Wochen in der
Wohnung zu beschäftigen, zumal es sich unter dem Strich gesehen nur um 15
Arbeitstage gehandelt hätte. Allein von den Arbeitszeiten her, sahen die
Richter kaum Berührungspunkte, was die Argumente des Mieters entkräftete. „Der
Mieter selbst müsse diesem Fall nicht persönlich anwesend sein, sondern hätte
auch einer Vertrauensperson die Verantwortung überlassen können“, fügt
Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. Abschließend geht es aber darum, und sei
hier laut Thomas Filor entscheidend, dass ein Balkon den Wohnwert der Immobilie
dauerhaft steigert, weshalb ein Mieter dies eigentlich dulden muss. „Was der
Mieter jedoch nicht dulden muss, sind Veränderungen der Heizkörper, es sei
denn, eine klare Verringerung des Energieverbrauchs wird angepeilt“, so Thomas
Filor.
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