Dienstag, 28. Februar 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Vorsicht vor Asbest bei Sanierung


Die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte ist offiziell seit 1993 untersagt. Nichtsdestotrotz versteckt sich der schädliche Stoff noch in vielen Gebäuden. Thomas Filor rät zur Vorsicht.

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg gibt in dieser Woche Tipps, wie man sich während einer Sanierungsmaßnahme vor möglicherweise freigesetzten Asbestfasern schützen kann und möchte Bewusstsein für die Gefahr dieses Stoffes schaffen. „Was Asbest damals so beliebt machte, waren seine positiven Dämmeigenschaften und eine verlässliche Beständigkeit gegen Chemikalien und Temperaturschwankungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In den 1930er-Jahren wurde Asbest in enorm vielen verschiedenen Produkten verwendet, sei es Zement, Dachziegel oder Bodenbeläge, selbst in Brandschutzkappen und Lüftungskanälen. „Erstmals wurden in den 1970er-Jahren Stimmen laut, die von einer hohen Gesundheitsschädlichkeit des Stoffs ausgingen“, erzählt Thomas Filor. Die menschliche Lunge wird schon beim kurzweiligen Einatmen von Asbestfasern sehr geschädigt. Es folgte eine Nutzungseinschränkung ab 1984, 1993 folgte dann das vollständige Verbot.
Die Problematik Asbest verfolgt Immobilienbesitzer bis in die Gegenwart: Deutschlandweit stehen viele Sanierungen an und gerade hier ist laut Thomas Filor allerhöchste Vorsicht geboten: „Bei der Erschütterung asbesthaltiger Produkte können jene Fasern in die Raumluft freigegeben werden, was auch insbesondere für Handwerker, die für die Sanierung beschäftigt sind, gefährlich sein kann“; erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. „Manchmal bedarf es nicht einmal einer vollständigen Sanierung, um die asbesthaltigen Stoffe freizusetzen, auch bei kleineren Umbauten sollte man sich schützen“, rät Thomas Filor des Weiteren. Dazu gehören beispielsweise der Austausch einer Heizung oder Elektroanlage. In jedem Fall empfiehlt Thomas Filor eine gründliche Asbestprüfung im Vorhinein. „Hier wird genau festgestellt, welche Gebäudeteile, wie stark konzentriert, betroffen sind“, so Filor. Der Asbestgutachter gibt schließlich eine Empfehlung ab, wie man mit dem belasteten Material vorzugehen hat. Abschließend gibt Thomas Filor den Hinweis, dass Asbest ausschließlich von geschulten und staatlich geprüften Firmen entfernt werden darf.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Die Preisdynamik in den Big 7

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die enormen Preissteigerungen in den sieben Großstädten aufmerksam. So sei die Preisdynamik in den sogenannten Big 7 Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln, München und Stuttgart eindeutig: "Das gilt nicht nur für die Immobilienpreise sondern auch für die Wohnungsmieten", so Filor. 

Dienstag, 21. Februar 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wohngemeinschaft – Fluch und Segen zugleich


Eine Wohngemeinschaft bietet gleichermaßen Vor- und Nachteile. Thomas Filor gibt Tipps

„Eine Wohngemeinschaft, im Volksmund eher als WG bezeichnet, hat enorm viele Vorteile, aber logischerweise auch Nachteile“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann es vor allem in den immer teurer werdenden Universitätsstädten, nicht nur solche hierzulande, sehr sinnvoll sein, sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen“, erklärt Thomas Filor. „Das ist in vielen Fällen kosteneffizient und lädt natürlich aus privaten Gründen schon dazu ein, in einer neuen Stadt Kontakte zu knüpfen und sich ein soziales Netzwerk aufzubauen.“ Nachteile spricht Thomas Filor auch an – diese befinden sich allerdings in aller erster Linie auf Vermieter-Seite: „Eine Wohngemeinschaft bedeutet in den meisten Fällen häufig wechselnde Mieter und damit ein hohes Potential an Kandidaten, die nicht pünktlich die Miete zahlen oder ihre Zimmer aufgrund von Party-WG-Dasein sehr verwüstet zurück lassen“, berichtet Immobilienexperte Thomas Filor. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass auf die jeweiligen Mieter der Wohnung auch darüber entscheiden können, ob ein Mitbewohner „ausgetauscht“ werden soll. „Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie klar vom Vermieter oder Eigentümer als WG ausgeschrieben und vermietet wurde. Nur dann können einzelne Mieter ausgewechselt werden. Der Vermieter kann dagegen keinen Einspruch einlegen, vorausgesetzt, die restlichen Mitbewohner finden einen liquiden, zuverlässigen Ersatz und des entsteht kein Leerlauf in Form eines Mietrückstandes“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg.
Geht es also um den Austausch eines Mitbewohners innerhalb einer WG braucht man nicht zwangsläufig das Einverständnis des Vermieters. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 314/15). In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohngemeinschaft, die einen Mitbewohner austauschen wollte. Der Vermieter sträubte sich dagegen – erfolglos. „Abschließend ist es wichtig zu wissen, dass auch mehrere Mitbewohner einen Mietvertrag abschließen können. Dieser muss dann allerdings auch gemeinsam gekündigt werden. Daher ist es oft einfacher, wenn es nur einen Hauptmieter gibt“, so Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 16. Februar 2017

Eine europäische Hauptstadt muss nicht immer teuer sein

Man hört es immer wieder: der Immobilienboom hat längst auch die deutsche Hauptstadt Berlin erreicht. "Diese Aussage ist auf zweifelsohne richtig. Was man jedoch nicht unterschätzen darf ist, wie erschwinglich Berlin im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen tatsächlich immer noch ist", so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. "Schaut man sich hingegen London, Rom oder Madrid an, wird man feststellen, dass es durchaus noch machbar ist, eine Immobilie in Berlin zu erwerben." 

Dienstag, 14. Februar 2017

Immobilienexperte Thomas Filor: Das Problem Wohnraummangel ist real

Warum der Wohnungsmangel so gravierend ist – Thomas Filor kennt die Zahlen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche auf das Problem Wohnraummangel in Deutschland aufmerksam. „Obwohl die Zahl der Baugenehmigungen und der fertiggestellten Wohnungen steigt, stehen wir nach wie vor einem gravierenden Wohnraummangel gegenüber, vor allem in den Großstädten“, so Thomas Filor. Laut Filor gibt es aber eine, der „Big 7“ Städte, die in Sachen Neubau mit gutem Beispiel vorangeht: Frankfurt am Main. In ganz Deutschland fehlen derzeit 1,2 Million Wohnungen . Ein großer Teil davon auch in Frankfurt. Und Frankfurt handelt. „In Frankfurt wird der vorhandene Wohnraum zunehmend verdichtet, es entstehen beispielsweise neue Hochhäuser. Geringer Flächenaufwand, bei enormer Höhe – das ist der Trend, den Frankfurt in Sachen Immobilien verfolgt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nichtsdestotrotz darf man eine traurige Tatsache nicht außer Acht lassen: „Frankfurt baut zwar vergleichsweise viel Neues, allerdings weniger als die Hälfte desse, was noch benötigt wird“, so der Immobilienexperte Filor aus Magdeburg. In anderen deutschen Großstädten wird sogar vergleichsweise noch weniger gebaut. Dies bestätigt auch eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW): Demnach fehlen hierzulande jährlich 385.000 neue Wohnungen bis zum Jahr 2020. „Gesucht werden vor allem 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen, von denen leider wenige gebaut werden. Besonders beliebt hinsichtlich Neubau sind 1-Zimmer-Wohnungen. 3-Zimmer-Wohnungen werden auch eher gebaut, als 4-Zimmer-Wohnungen“, weiß Thomas Filor.
Nichtsdestotrotz hält Filor die Tatsache, dass die Zahl der fertiggestellten Neubauten und Baugenehmigungen steigt, für durchaus positiv: „Für die Zukunft bleibt es sehr wichtig, Lösungsansätze zu finden, wie man das Neubauvolumen und die steigende Bautätigkeit weiter erhöhen kann“, so der Immobilienexperte. Von Januar bis November 2016 wurden deutschlandweit 340.000 Baugenehmigungen erteilt und somit deutlich mehr als im Vorjahr. „Was man natürlich auch nicht unterschätzen darf ist, wie lange es tatsächlich in der Praxis von der Baugenehmigung bis zur fertigen Wohnung dauert“, betont Thomas Filor. Dabei ziehen immer mehr junge Auszubildende und Studenten in die Städte, während es die jungen Familien und älteren Menschen aus finanziellen Gründen aus den Städten verschlägt. „Das ist eine traurige Entwicklung, die so nicht bestehen bleiben darf“, sagt Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 9. Februar 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Immobilienmessen = Schnee von gestern?

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg diskutiert die Frage, ob Immobilienmessen in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung noch immer den selben Mehrwert haben, wie früher. "Natürlich bieten viele Innovationen der Branche völlig neue Möglichkeiten. Nichtsdestotrotz kann ich jedem Unternehmen, völlig gleich ob Start-Up, Mittelständisches oder Großunternehmen nur raten, nach wie vor das Potential von Immobilienmessen zu nutzen", so Filor. "Diese Form von Austausch ist immer gut für das Geschäft."

Dienstag, 7. Februar 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vermieter darf Hundehaltung nicht verbieten

Warum ein Vermieter die Hundehaltung nicht von vornherein verbieten darf

Hundebesitzer aufgepasst: Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche darauf aufmerksam, dass ein Vermieter seinem Mieter nicht prinzipiell verbieten kann, einen Hund zu halten. „Viele Mieter wissen nicht, dass eine Klausel im Mietvertrag, die das Verbot gewisser Tierarten in einer Mietwohnung vorschreibt, unwirksam ist. Das gilt auch für Wohnungsanzeigen, in denen von vornherein steht, die Haltung von Tieren sei verboten“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. Filor bezieht sich dabei auf einen konkreten Fall, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde. Hierüber berichtete auch die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht". „Die Argumentation des Landgerichts Köln bestand darin, dass eine vorformulierte Vertragsbedingung den Mieter unangemessen benachteiligt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor.


In dem vor dem Landgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine spezifische Klausel im Mietvertrag, welche die Zustimmung der Vermieterin hinsichtlich Tierhaltung verlangte. Die Klausel betraf demnach Hunde, Katzen, Mäuse, Kaninchen, Frettchen oder Schweine, ausgenommen waren hingegen Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten oder Fische. Die betroffene Mieterin wurde auf diese Klausel sogar schon bei der Besichtigung hingewiesen. Im Nachhinein entschied sich die Mieterin dann, einen Hund bei sich aufzunehmen, woraufhin die Vermieterin gegen sie klagte – die Klage war erfolglos. Des Weiteren sei die Klausel unpräzise formuliert und es sei unklar, ob die Chance einer Genehmigung für die Hundehaltung überhaupt besteht. „Fakt ist an dieser Stelle auch, dass die Mieterin nicht verpflichtet ist, die Anschaffung eines Hundes mit ihrer Vermieterin zu teilen, da sie schlussendlich eh für alle Schäden haftet“, erläutert Thomas Filor abschließend. Zudem sei die Wohnung der entsprechenden Mieterin groß genug für ein Tier.

Donnerstag, 2. Februar 2017

Thomas Filor: Eigentümer darf keinen Wohnungsschlüssel behalten

Thomas Filor macht auf einen Fall aufmerksam, in dem ein Mieter gegen seinen Hauseigentümer geklagt hat, weil dieser einen von drei Schlüsseln für sich behalten wollte. "Die Begründung, er brauche diesen Schlüssel für sogenannte Notsituationen, war vor Gericht ungültig", erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die Richter entscheiden nämlich, dass Hausschlüssel ausschließlich den Mietern zustünden.