Die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte ist
offiziell seit 1993 untersagt. Nichtsdestotrotz versteckt sich der schädliche
Stoff noch in vielen Gebäuden. Thomas Filor rät zur Vorsicht.
Immobilienexperte Thomas Filor
aus Magdeburg gibt in dieser Woche Tipps, wie man sich während einer
Sanierungsmaßnahme vor möglicherweise freigesetzten Asbestfasern schützen kann
und möchte Bewusstsein für die Gefahr dieses Stoffes schaffen. „Was Asbest
damals so beliebt machte, waren seine positiven Dämmeigenschaften und eine
verlässliche Beständigkeit gegen Chemikalien und Temperaturschwankungen“,
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In den 1930er-Jahren wurde Asbest in
enorm vielen verschiedenen Produkten verwendet, sei es Zement, Dachziegel oder
Bodenbeläge, selbst in Brandschutzkappen und Lüftungskanälen. „Erstmals wurden
in den 1970er-Jahren Stimmen laut, die von einer hohen Gesundheitsschädlichkeit
des Stoffs ausgingen“, erzählt Thomas Filor. Die menschliche Lunge wird schon
beim kurzweiligen Einatmen von Asbestfasern sehr geschädigt. Es folgte eine
Nutzungseinschränkung ab 1984, 1993 folgte dann das vollständige Verbot.
Die Problematik Asbest verfolgt
Immobilienbesitzer bis in die Gegenwart: Deutschlandweit stehen viele
Sanierungen an und gerade hier ist laut Thomas Filor allerhöchste Vorsicht
geboten: „Bei der Erschütterung asbesthaltiger Produkte können jene Fasern in
die Raumluft freigegeben werden, was auch insbesondere für Handwerker, die für
die Sanierung beschäftigt sind, gefährlich sein kann“; erklärt der
Immobilienexperte aus Magdeburg. „Manchmal bedarf es nicht einmal einer
vollständigen Sanierung, um die asbesthaltigen Stoffe freizusetzen, auch bei
kleineren Umbauten sollte man sich schützen“, rät Thomas Filor des Weiteren. Dazu
gehören beispielsweise der Austausch einer Heizung oder Elektroanlage. In jedem
Fall empfiehlt Thomas Filor eine gründliche Asbestprüfung im Vorhinein. „Hier
wird genau festgestellt, welche Gebäudeteile, wie stark konzentriert, betroffen
sind“, so Filor. Der Asbestgutachter gibt schließlich eine Empfehlung ab, wie
man mit dem belasteten Material vorzugehen hat. Abschließend gibt Thomas Filor
den Hinweis, dass Asbest ausschließlich von geschulten und
staatlich geprüften Firmen entfernt werden darf.