Immobilienexperte
Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen
generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von
2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne
Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in
einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und
gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, sagt
Immobilienexperte Thomas Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 27. April 2017
Dienstag, 25. April 2017
Thomas Filor aus Magdeburg: Barzahlungsgebühr bei Handwerkern rechtswidrig
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg warnt explizit davor, sich auf eine
Barzahlungsgebühr für Handwerker einzulassen. Dies kann rechtswidrig sein, da
die zuständige Firma zumindest eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten
muss. Dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Außerdem
gilt selbst bei anderen Zahlungsmitteln, dass die zusätzlichen Kosten nicht
höher liegen dürfen, als jene, die dem Unternehmen tatsächlich dadurch
entstehen. Profit darf hiermit also nicht gemacht werden“, so Thomas Filor.
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Donnerstag, 20. April 2017
Thomas Filor aus Magdeburg: Schädlinge bekämpfen – aber richtig
Schädlinge in der Immobilie sind
sehr lästig. Thomas Filor weiß, welche Maßnahmen man ergreifen sollten, um
diese zu bekämpfen
Wie lästig Schädlinge in der Immobilie
sind, davon können viele Menschen ein Lied singen. „Dabei ist es erst einmal
ganz gleich, ob es sich um Mäuse, Kakerlaken oder andere Tiere handelt. Die
Plage muss so schnell wie nur möglich bekämpft werden“, betont
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer sich für einen Kammerjäger
entscheidet, sollte trotzdem gut darauf achten, mit welchen Mitteln dieser
arbeitet. Mieter müssen übrigens meist nichts für den Kammerjäger bezahlen, sie
sollten ihre Hausverwaltung oder ihren Vermieter jedoch im Vorfeld
kontaktieren. Meist haben sie eigene Schädlingsbekämpfer, mit denen sie
zusammenarbeiten“, rät Thomas Filor weiter. Auch, wenn ein Profi am Werk ist:
„Einige Mittel sind unglaublich ätzend und können eine Gefahr für die Möbel und
viel wichtiger für die eigenen Atemwege darstellen. Des Weiteren rät auch die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Betroffenen, sich Informationen über
notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich der realen
Innenraumbelastung einzuholen. „Ratsam ist es immer, sich für unbedenkliche
Mittel zu entscheiden und nicht etwa für die penetranten Chemiebomben, wie man
so schön sagt. Verzichten sollte man auf Sprays, da sie sich im ganzen Raum
verteilen und niederlegen. Fallen und Köder, die nur lokal wirken, sind
empfehlenswert“, erklärt Thomas Filor.
Für den Fall, dass man auf eigene Faust
einen Kammerjäger wählen muss, sollte man sich immer den Sachkundenachweis für
das jeweilige Teilgebiet zeigen lassen. Ohne diesen Nachweis darf die Person
nämlich nicht in der Immobilie aktiv werden. „Noch besser ist es natürlich,
wenn eine Prüfungsurkunde von der IHK vorliegt“, so Thomas Filor. „Ein
Kostenvoranschlag ist Pflicht, dieser sollte seriöser Weise aber erst erfolgen,
wenn der Schädlingsbekämpfer die Lage vor Ort analysiert hat. Für die Zukunft
ist es unerlässlich zu klären, woher der Befall rührt, damit man dies in
Zukunft vermeiden kann“, so Thomas Filor abschließend.
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