Dienstag, 30. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieter zocken Mieter mit hohen Abstandszahlungen ab

Immer häufiger verlangen Mieter horrende Abstandszahlungen vom Nachmieter – Thomas Filor über die rechtliche Lage

„Oft verlangen Mieter von potentiellen Nachmietern horrende und unverhältnismäßige Abstandszahlungen, beispielsweise für Küche, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Man findet dann in den jeweiligen Inseraten konkrete Hinweise wie: Diese Immobilie wird nur möbliert abgegeben, oder: Der Nachmieter ist verpflichtet, meine Küche zu übernehmen, der Fixpreis beträgt 5000 Euro. Wer dies ablehnt, dessen Daten werde ich nicht an den Vermieter weitergeben,“ so Thomas Filor weiter. Doch ist ein solches Vorgehen überhaupt erlaubt? „Das Problem besteht darin, dass Nachmieter natürlich ihre ganz eigenen Vorstellungen haben und oft bereits vorhandene Möbel mit in ihre neue Wohnung nehmen möchten, was eigentlich völlig legitim sein sollte. Wenn man dann aber ein preisgünstiges Angebot findet, das aber an eben solche Bedingungen geknüpft ist, geben viele Nachmieter nach und zahlen den Preis“, so Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Seitdem das Bestellerprinzip für Makler gilt, annoncieren Mieter in vielen Fällen im Auftrag der Eigentümer oder der Hausverwaltung. „Das gibt ihnen natürlich eine gewisse Entscheidungsmacht, die ihnen in der Form eigentlich nicht zusteht“, betont Filor. „Der Druck, eine Wohnung zu finden, vor allem in den beliebten Großstädten, treibt viele dazu, klein beizugeben und das ist einfach nicht fair.“

Unterdessen erklärt der Deutsche Mieterbund, dass eine Abstandszahlung grundsätzlich nicht rechtswidrig ist. Man müsse nur einfach den Mietvertrag klar trennen von einem Kaufvertrag für Möbel. Nichtsdestotrotz darf der Vormieter keine Wucherpreise verlangen, es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Der Preis für „Abstandsgüter“ setzt sich dabei zusammen aus dem sogenannten Zeitwert plus 50 Prozent. „Im Zweifelsfall sollen Nachmieter Originalrechnungen einfordern, ein Versuch ist es wert“, so Thomas Filor abschließend und gibt noch einen letzten Tipp: „Wer eine schöne Wohnung findet, die allerdings mit einer horrenden Abstandszahlung inseriert ist, sollte auch auf anderen Portalen recherchieren. Oft bieten die Vermieter oder Verwaltungen die Immobilie auch selbst noch einmal an“.

Dienstag, 23. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mittelbare Grundstückschenkung – Steuerersparnis gewusst wie

Doppelte Steuerersparnis nur möglich, wenn Eltern ihrem Kind Geld für eine bestimmte Immobilie schenken


In dieser Woche erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg, wie man bei einer mittelbaren Grundstückschenkung Steuern sparen kann. „Um die doppelte Steuerersparnis zu erhalten, muss der schriftliche Schenkungsvertrag richtig aufgesetzt sein. Bekommen die Kinder laut Vertrag Geld für den Erwerb einer bestimmten Immobilie geschenkt, kann die Familie doppelt Steuern sparen“, erklärt Thomas Filor. Eine derartige Vorgehensweise zur Steuerersparnis bezeichnet man im Fachjargon als mittelbare Grundstückschenkung. Und dazu kommt: Wer Geld zum Kauf einer Mietimmobilie geschenkt bekommt, kann nicht nur Steuern aufgrund der Schenkung, sondern auch dank der Einkommenssteuer sparen. Das geht aus einem kürzlich getroffenen Entschluss des Bundesfinanzhofs hervor (BFH; Az.: IX R 26/15). Die BFH-Richter prüften die „mittelbare Grundstücksschenkung“: ein bewährtes Modell, um Vermögen günstiger an die nächste Generation weiterzureichen. „Geben also die Eltern ihren Kindern beispielsweise Geld zum Erwerb von Grundvermögen, verhält es sich anders als bei einer direkten finanziellen Unterstützung für eine bestimmte Immobilie. Als geschenkt gilt aber nicht das Geld, sondern die vermietete Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Wichtig zu wissen ist also, dass nicht der Betrag des Geldes, also der Schenkungssumme, sondern der niedrigere Steuerwert der Immobilie ausschlaggebend ist. Dies entspricht dem Kaufpreis minus 10 Prozent Bewertungsabschlag“, so Filor weiter. Abschließend rät Filor Menschen, die von diesem Sparmodell profitieren wollen: „Der Schenkungsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Er sollte die Auflage des Kaufs einer genau bestimmten Immobilie enthalten. Auch das Geldgeschenk sollte vor dem Immobilienkauf fixiert werden. Das ganze Vorhaben sollte im Vorhinein von allen Parteien fest zugesagt werden“, so Thomas Filor aus Magdeburg. „Die mittelbare Grundstückschenkung ist nicht für jede Familie die passendste Option. Doch wenn es auch für die Kinder passt ist es eine tolle Option, um Geld zu sparen“, sagt Immobilienexperte Filor aus Magdburg.

Donnerstag, 18. Mai 2017

Thomas Filor: Wohnungskündigung erfordert beide Parteien

Eine Trennung an sich ist schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, wird es umso komplizierter. „Dieser kann nämlich nur gemeinsam gekündigt werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) macht darauf aufmerksam, dass der Partner nach Verlassen der Wohnung die Kündigung der anderen Partei einfordern kann. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man eine gemeinsame Kaution eingezahlt hat und diese nicht verlieren will.

Dienstag, 16. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Immer wieder Ärger mit den Nachbarn

Wie Immobilienbesitzer Ärger mit den Nachbarn vermeiden können

Immobilienexperte Thomas Filor beschäftigt sich in dieser Woche mit den typischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. „Bei Immobilienbesitzern und ihren Nachbarn kann es manchmal zu dem absurdesten Streit kommen. Beispielsweise darf man keine Äpfel von Nachbars Apfelbaum pflücken, auch nicht, wenn der Ast auf das eigene Grundstück reicht“, erklärt Thomas Filor. „Um Ärger von vorne herein zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer und auch Mieter wissen, wo rechtliche und persönliche Grenzen liegen können“. Denn selbst als Immobilienbesitzer ist man nicht immer dazu berechtigt, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen, was man möchte. Kann man den Ärger mit den Nachbarn nicht mit Worten klären, entfacht oft ein rechtlicher Streit der laut Thomas Filor mit eigentlich unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Doch was sind die gängigen Streitpunkte unter Nachbarn? „Dazu zählt auf jeden Fall die Installation einer Videokamera. Was für die einen ein unabdingbarer Sicherheitsfaktor ist, kann von den Nachbarn als störend empfunden werden, vor allem, wenn die Kamera einen Teil des Nachbargrundstücks mit filmt, denn das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Hinzu kommt der Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. „In vielen Fällen wurde die Bitte, die Kamera anders auszurichten, ignoriert, so dass sich Nachbarn gezwungen sahen, juristische Schritte zu gehen“, so Filor weiter. Ein zweiter großer Streitpunkt seien laut Filor tatsächlich die Äste von Bäumen. Hier stören sich viele Nachbarn an herüberhängenden Ästen und fordern dazu auf, diese zu schneiden. „Ist die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, muss der Nachbar sofort handeln“. Weitere Streitpunkte seien laut Filor Lärm, beziehungsweise die Nicht-Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe sowie die Störung durch Tiere im Nachbargarten. „Einzige Ausnahme sind Katzen, die andere Grundstücke per Gesetz frei betreten dürfen, da man sie naturgemäß nicht wegsperrt. Anders verhält es sich bei Hunden oder Hasen“, so Filor abschließend.