Wie Immobilienbesitzer Ärger mit den Nachbarn
vermeiden können
Immobilienexperte Thomas
Filor beschäftigt sich in dieser Woche mit den typischen Streitigkeiten
zwischen Nachbarn. „Bei Immobilienbesitzern und ihren Nachbarn kann es manchmal
zu dem absurdesten Streit kommen. Beispielsweise darf man keine Äpfel von
Nachbars Apfelbaum pflücken, auch nicht, wenn der Ast auf das eigene Grundstück
reicht“, erklärt Thomas Filor. „Um Ärger von vorne herein zu vermeiden, sollten
Immobilienbesitzer und auch Mieter wissen, wo rechtliche und persönliche
Grenzen liegen können“. Denn selbst als Immobilienbesitzer ist man nicht immer
dazu berechtigt, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen, was man möchte. Kann
man den Ärger mit den Nachbarn nicht mit Worten klären, entfacht oft ein
rechtlicher Streit der laut Thomas Filor mit eigentlich unnötigen Anwalts- und
Gerichtskosten verbunden ist. Doch was sind die gängigen Streitpunkte unter
Nachbarn? „Dazu zählt auf jeden Fall die Installation einer Videokamera. Was
für die einen ein unabdingbarer Sicherheitsfaktor ist, kann von den Nachbarn
als störend empfunden werden, vor allem, wenn die Kamera einen Teil des
Nachbargrundstücks mit filmt, denn das verstößt gegen das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn“, erklärt Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg. Hinzu kommt der Verstoß gegen das Recht am eigenen
Bild. „In vielen Fällen wurde die Bitte, die Kamera anders auszurichten,
ignoriert, so dass sich Nachbarn gezwungen sahen, juristische Schritte zu
gehen“, so Filor weiter. Ein zweiter großer Streitpunkt seien laut Filor
tatsächlich die Äste von Bäumen. Hier stören sich viele Nachbarn an
herüberhängenden Ästen und fordern dazu auf, diese zu schneiden. „Ist die
Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, muss der Nachbar sofort
handeln“. Weitere Streitpunkte seien laut Filor Lärm, beziehungsweise die
Nicht-Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe sowie die Störung durch Tiere im
Nachbargarten. „Einzige Ausnahme sind Katzen, die andere Grundstücke per Gesetz
frei betreten dürfen, da man sie naturgemäß nicht wegsperrt. Anders verhält es
sich bei Hunden oder Hasen“, so Filor abschließend.
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