Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 29. Juni 2017
Thomas Filor: Verbraucher unschlüssig über Zukunft des deutschen Immobilienmarktes
„Die Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland steht noch in den Sternen geschrieben“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So scheinen auch die Verbraucher diesbezüglich verunsichert zu sein: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts YouGov wollte etwa die Hälfte der Befragten gar keine Einschätzung abgeben, während 43 Prozent der Meinung sind, die Hauspreise würden im nächsten Jahr um ganze fünf Prozent steigen.
Dienstag, 27. Juni 2017
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Berlins Immobilienmarkt wird immer attraktiver
Die Preise in Berlin steigen stetig – warum
die Hauptstadt immer attraktiver wird
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche auf aktuelle Zahlen des
Gutachterausschusses aufmerksam, laut denen die Immobilienpreise in Berlin derzeit
explodieren. „Wer sich also für eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück in
der Hauptstadt interessiert, muss tief in die Tasche greifen“, so Thomas Filor.
So spricht der Gutachterausschuss von „Rekordpreisen“, welche die generelle
Wohnungsnot nur noch verschärfen. Demnach verkauften Grundeigentümer im ersten Halbjahr diesen Jahres Immobilien im Wert von
rund 6,3 Milliarden Euro – dies entspricht einem 43 Prozent höheren Erlös als
im Vorjahreszeitraum. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg sagt dazu: „Die
Preissteigerungen auf dem Grundstücksmarkt machen deutlich, dass dringend mehr
Bauland geschaffen werden muss.“ An dieser Stelle seien vor allem der Senat und
die Bezirke gefragt. Denn auch das Angebot an Baugrundstücken wird in Berlin
immer knapper. Dies bestätigt auch der Gutachterausschuss: Demnach war die Zahl
der verkauften Grundstücke im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar
minimal rückläufig. Nichtsdestotrotz stieg die umgesetzte Geldsumme um 38
Prozent – Bauland wird also für die meisten Menschen immer unerschwinglicher.
„Die Problematik besteht darin, dass vor allem der Berliner Immobilienmarkt
unter Druck steht und der enormen Nachfrage irgendwie gerecht werden muss“,
bestätigt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Sehr beliebt seien
Eigentumswohnungen: So verkauften Grundeigentümer nach Angaben des Gutachterausschusses mehr als 10.500
Wohnungen im ersten Halbjahr – 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Parallel dazu
wuchs die umgesetzte Summe bei diesen Abwicklungen um fast 60 Prozent auf 2,3
Milliarden Euro. Die Zahl der verkauften Ein-und Zweifamilienhäuser nahm um ein
Drittel zu – 1426 Häuser wurden für 540 Millionen Euro verkauft, was 37 Prozent
mehr entspricht, als im Vorjahr. „Da Berlin in der Vergangenheit als
erschwinglicher Immobilienmarkt bekannt war, ist eine langfristige Prognose zur
Preisentwicklung nur schwer zu treffen“, sagt Thomas Filor abschließend. „Doch
das Image der günstigen, europäischen Hauptstadt trifft längst nicht mehr zu“,
so Filor abschließend.
Donnerstag, 22. Juni 2017
Immobilienexperte Thomas Filor: Wie sich die heißen Sommertage in der Immobilie aushalten lassen
So sehr man die
Sommerzeit auch genießen mag: In der Immobilie kann sie zur Qual werden
Anlässlich der steigenden Sommertemperaturen gibt Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg in dieser Woche Tipps, wie es sich in den eigenen
vier Wänden am besten aushalten lässt. „In vielen Immobilien steht die Luft
sprichwörtlich, die Räume kühlen sich erst in der Nacht ab. Dabei machen viele
den Fehler, so lange wie möglich zu lüften“, erklärt Thomas Filor. „Dabei ist
es viel ratsamer, alle Schotten dicht zu machen und Rollläden und Jalousien hinunterzufahren. Fenster und
Türen sollten also verschlossen bleiben“, so Thomas Filor. Lässt man die
Sonnenstrahlen und die Hitze nämlich tagsüber hinein, wird sie gespeichert und
strahlt selbst in der Nacht durch die Wände nach. Dementsprechend sollte selbst
von kurzem Lüften abgesehen werden. „Besser ist es, die kühlen Morgenstunden
zum Lüften zu nutzen“, so Filor weiter. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena)
bestätigt, dass Rollläden 90 Prozent mehr Sonnenwärme abhalten als innenliegende
Vorhänge oder Jalousien. „Wenn man keine Rollläden hat, sollte man zumindest zu
abdunkelnden Vorhängen greifen. Außerdem gibt es sogenannte spezielle Sonnenschutzfolien,
die die Wärme weniger ins Haus oder in die Wohnung lassen“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter.
Thomas Filor rät zudem, dass man auch vermeiden
sollte, zu viel Wärme im Haus zu produzieren: „Dazu gehört natürlich der Umgang
mit Elektrogeräten wie Backofen, Herd oder Geschirrspülmaschine“, so Thomas
Filor. „Auch Steckdosen, die Geräte wie Fernseher und Computer mit Strom versorgen,
produzieren passive Wärme“, erklärt Thomas Filor weiter. Der größte
Wärmeerzeuger im Haus ist jedoch der Wäschetrockner. Außerdem gibt Thomas Filor
den Tipp, elektronische Geräte nach draußen zu verlagern. Warum nicht abends
auf dem Balkon fernsehen oder bügeln? Abschließend sagt der Immobilienexperte
aus Magdeburg über Ventilatoren und Klimaanlagen: „Ventilatoren verteilen
lediglich die warme Luft im Raum, während Klimageräte den Raum zwar angenehm
kühlen, jedoch enorm viel Energie verbrauchen“, so Filor.
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Dienstag, 20. Juni 2017
Thomas Filor: Immobilien in zwei Ländern
Thomas Filor aus Magdeburg berichten diese Woche von einer Immobilie, die auf skurrile Art und Weise ein diplomatisches Phänomen ist. So gibt es in Nordamerika ein Haus mit einer Wohnfläche von 650 Quadratmetern, welches derzeit zum Verkauf steht. Die Lage ist jedoch extrem ungewöhnlich: Das Haus befindet sich nämlich zur Hälfte auf kanadischer, zur Hälfte auf amerikanischer Seite. Mit dem Kauf lässt man sich also auch auf eine permanente Überwachung von amerikanischen und kanadischen Grenzbeamten ein.
Donnerstag, 15. Juni 2017
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Eigentümer haben ein Recht auf verständliche Jahresabrechnungen
Zumeist stellen Hausverwaltungen
Jahresabrechnungen für Eigentümer auf. Diese muss jedoch verständlich sein –
Eigentümer haben ein Recht darauf zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wurde.
In
dieser Woche macht Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, auf die
Tatsache aufmerksam, dass Eigentümer ein Recht auf eine verständliche
Jahresabrechnung seitens der Hausverwaltung, die zumeist die Abrechnungen
erstellt, haben. „Eigentümer haben einen rechtlichen Anspruch darauf zu
erfahren, was genau mit ihrem Geld gemacht wird. Dazu müssen sämtliche
Einnahmen und Ausgaben verständlich aufgelistet werden“, erklärt Thomas Filor. Dabei
seien die drei entscheidenden Punkte Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und
Verständlichkeit wichtig. Doch wie verhält sich ein Eigentümer, wenn ein oder
mehrere dieser Punkte nicht gegeben sind? „Werden die Kriterien nicht erfüllt
und ist ein Punkt nicht transparent genug, kann sich der Eigentümer wegen
nichts ordnungsgemäßer Verwaltung zur Wehr setzen“, erklärt Immobilienexperte
Thomas Filor. In einem konkret verhandelten Fall ging es um den Beschluss einer
Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung zu genehmigen. Die betroffene
Eigentümerin wehrte sich dagegen und war nicht einverstanden, da sie die
aufgelisteten Ergebnisse nicht ausreichend nachvollziehen konnte. Ein
Kritikpunkt war beispielsweise, ob es zulässig sei, dass die Verwaltung Mittel
aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig auch für andere Zwecke verwenden
darf. „Natürlich ist es völlig legitim, diese Punkte zu hinterfragen und dies
hat die Eigentümerin mit Erfolg getan“, so Thomas Filor weiter. Dementsprechend
lautete das Urteil, dass Liquiditätsengpässe und damit Überziehungen des
Gemeinschaftskontos durch Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig
und in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Dies müsse allerdings klar und
deutlich in der Jahresabrechnung aufgelistet werden. Dieses Urteil fällte das Landgericht
Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und
Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. „Daher sollte jeder
Eigentümer sich ausreichend Zeit für die Durchsicht seiner Jahresabrechnung
nehmen“, empfiehlt Thomas Filor abschließend.
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