Donnerstag, 6. Juli 2017

Immobilienexperte Thomas Filor: Sichtschutz am Balkon muss mit dem Vermieter abgestimmt werden


Mieter, die einen Sichtschutz für ihren Balkon wünschen, müssen zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten

In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor mal wieder auf das Thema „Balkon“ in einer Mietwohnung aufmerksam: „Gerade in der warmen Jahreszeit wollen viele Menschen die Sonnenstunden auf dem Balkon genießen, ohne dass sie sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt fühlen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Da ihnen die Privatsphäre besonders wichtig ist und sie nicht durch Blicke von Nachbarn gestört werden wollen, bringen viele Deutsche einen Sichtschutz am Balkon an. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter nicht allein darüber entscheiden können, ob ein Sichtschutz angebracht werden darf“, betont Immobilienexperte Thomas Filor weiter. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle: So ist beispielsweise das Anbringen einer Bastmatte völlig legitim und erfordert keine gesonderte Einverständniserklärung des Vermieters. „Viele Balkone, gerade im Neubau, verfügen über gläserne Brüstungen. Hier bietet sich die Bastmatte besonders an“, so Thomas Filor weiter. „Vorsichtig muss man nur sein, wenn die Matte dann unschön über den Balkon ragt. Nachbarn könnten sich daran stoßen.“  In einem kürzlich vor dem Amtsgerichts Köln verhandelten Fall (Az.: 220 C 27/11) ging es darum, dass es dem Vermieter wichtig war, dass die Veränderungen am Erscheinungsbild des Gebäudes so gering wie nur möglich ausfallen. Der Mieter jedoch wollte einen Sichtschutz mit der Fassade verbinden. Die Richter entschieden einstimmig: Handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz dürfen Mieter nichts ohne die Erlaubnis ihres Vermieters tun. Dies bestätigt auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Eine Bastverkleidung lässt sich grundsätzlich immer leichter entfernen, wobei auch hier darauf geachtet werden muss, dass diese dezent ist und sich niemand daran stören kann. Es empfiehlt sich aber immer, eine Genehmigung des Vermieters einzuholen, um Stress im Nachhinein zu vermeiden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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