Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 28. September 2017
Immobilienexperte Thomas Filor: Immobilie aufwerten durch Parkettboden
Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass Parkettböden in der Immobilie enorm viel hermachen können. „Je nach Verlegemuster kann der Parkettboden einen Raum optisch verlängern oder verbreitern“, erklärt Filor. Man sollte dabei darauf achten, in welche Richtung die Parkettstäbe beziehungsweise Dielenelemente verlegt werden können. „Ein Fischgrätenmuster in Längsrichtung macht den Raum optisch länger während sich für schmale und lange Räume ein quer verlaufendes Parkettmuster eignet. Kleine Elemente wie Mosaik lassen einen Raum größer wirken“, so Thomas Filor.
Dienstag, 26. September 2017
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg über die Ausnahmen der gesetzlichen Nachtruhe
Filor informiert über Ausnahmen von der
Nachtruhe
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg informiert in dieser Woche über die Ausnahmen der
gesetzlichen Nachtruhe und bezieht sich dabei auf den Deutschen Mieterbund
(DMB). Demnach müssen Nachbarn und Bewohner eines Mehrfamilienhauses auch nach
22 Uhr gewisse Formen von Ruhestörung tolerieren. „Die offizielle Nachtruhe in
Deutschland herrscht von 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am Morgen“, so Thomas Filor.
Nichtsdestotrotz nennt Filor aus Magdeburg einige Ausnahmen. Beispielsweise sei
es völlig legitim, auch nach Beginn der Nachtruhe die Rollläden
herunterzulassen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (55 C 7723/10) ist
es ganz natürlich, die Rollläden in der Nacht zu betätigen. In dem verhandelten
Fall hatte sich ein Nachbar über den nächtlichen Lärm, verursacht durch die
Geräusche der Außenjalousie, belästigt gefühlt, da dessen Kind angeblich davon
aufwache. „Niemand kann einem Mieter aufzwingen, wann er seine Wohnung
verdunkelt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Ein
weiteres Beispiel für geduldeten, nächtlichen Lärm ist auch die Nutzung der
Toilette sowie sämtlicher Wasserhähne. Auch Baden und Duschen ist nach 22 Uhr
durchaus erlaubt, jedoch sollte das Wasser nicht länger als 30 Minuten laufen,
gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 - [OWi]
181/90 I). Des Weiteren weist Thomas Filor auf einen für viele Mieter sehr
wichtigen Aspekt hin: Die Toleranzgrenze gegenüber Kinderlärm. „Fakt ist, dass
Nachbarn normales Kinderverhalten und den damit verbundenen Geräuschpegel
dulden sollten. Das gilt auch für nächtliches Weinen und Schreien von
Kleinkindern“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Diese Aussage bestätigt auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG
Düsseldorf 9 U 218/96).
Donnerstag, 21. September 2017
Thomas Filor: Kaufpreise in Teilen Deutschlands so hoch, dass sie durch Mieteinnahmen kaum refinanzierbar sind
Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, weist auf eine neue Immowelt-Studie hin, die belegt, dass in vielen deutschen Städten die Kaufpreise für Immobilien mittlerweile so hoch sind, dass sie sich nur noch schwer durch die dazugehörigen Mieteinnahmen refinanzieren lassen. „Eine Investition in Betongold ist sinnvoll, muss aber gut durchdacht sein. Dabei ist vor allem die Lage nicht unerheblich für den gewünschten Output“, erklärt Thomas Filor. Beispielsweise wird es in Boomstädten wie München eher schwierig. Alternativ rät Immobilienexperte Thomas Filor zu vielversprechenden B-Städten in Ostdeutschland, wie Leipzig, Magdeburg oder Dresden.
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Dienstag, 19. September 2017
Thomas Filor warnt: Verrußte Abzüge am Holzofen steigern die Brandgefahr
In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor auf eine potentielle Gefahr in der Immobilie aufmerksam. „Ein Holzofen sollte regelmäßig gewartet werden, da sich im Laufe der Zeit sich die im Ofenrohr festgesetzte Rußschicht leicht entzünden kann“, sagt Filor. „Das geringe Übel wäre eine schlechtere Leistung des Ofens. Hinzu kommen die Rauchbelästigung und die erhöhten Schadstoffemissionen“.
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Donnerstag, 14. September 2017
Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, warum Kindertagesstätten (Kitas) im Wohngebiet zulässig sind
Nachbarn müssen Kitas
im Wohngebiet akzeptieren
In
dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen (Az.: 3 B 107/17)
aufmerksam, laut dem Kinderlärm durch Kitas grundsätzlich zulässig ist und
Nachbarn dies akzeptieren müssen. „In der Vergangenheit gab es deutschlandweit
schon etliche Fälle, in denen Anwohner sich so vehement gegen den Bau von Kitas
gewehrt hatten, dass sie schlussendlich gegen die Baugenehmigung klagten“,
erzählt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch das zitierte Urteil legt
bei Kitas explizit fest, dass Anwohner kein Recht darauf haben, sich gegen
Baumaßnahmen aufgrund der persönlichen Lebenssituation zu wehren. „Das Baurecht
ist grundsätzlich grundstücksbezogen. Nachbarn müssen also laute und tobende
Kinder ertragen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. In
dem in Hessen verhandelten Fall ging es um Bewohner, die gegen die
Baugenehmigung für eine Kindertagesstätte in ihrer Nachbarschaft geklagt hatten.
Geplant waren 66 Kitaplätze, durch die sie starke Einschränkungen befürchteten.
„Dabei fürchten viele Anwohner nicht nur eine ihres Erachtens nach unzumutbare
Lärmbelästigung, sondern auch Faktoren wie die eingeschränkten
Parkplatzmöglichkeiten“, so Filor. Die Anwohner argumentierten im speziellen
Fall, eine Kindertagesstätte sei in einem reinen Wohngebiet schlicht und
ergreifend nicht zulässig. Das Gericht in Hessen vertritt allerdings eine
andere Meinung: Sie seien nicht in der Position, die Rechtsmäßigkeit eines
Bauvorhabens – schon gar nicht bei dringend benötigten Kitas - anzuzweifeln.
Hierbei werden subjektive und persönliche Befindlichkeiten nämlich nicht mit
einbezogen. Zumal ist vor allem in Wohngebieten „die Einrichtung von
Kinderbetreuungseinrichtung objektiv geboten“. „Hierbei ist es wichtig zu
wissen, dass ein Gebietserhaltungsanspruch darauf beschränkt ist, jene Vorhaben
zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet
zulässig sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Kitas
mögen zwar Geräuscheinwirkungen hervorheben, rufen aber beispielweise keine
starken Umwelteinschränkungen vor“, bestätigt Filor abschließend das Urteil des
VGH Hessen.
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Dienstag, 12. September 2017
Immobilienexperte Thomas Filor: Bau des Eigenheims wird zunehmend teurer
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass drei von vier Eigenheimen teurer werden, als ursprünglich geplant. „Grund dafür sind die hohen Baukosten, die nicht nur öffentliche Gebäude betreffen, sondern eben auch viele private Bauherren zu spüren bekommen“, so Thomas Filor. Laut einer aktuellen Umfrage der Beratungsfirma Almondia wurde leider auch jeder zweite Bau nicht pünktlich fertig.
Donnerstag, 7. September 2017
Immobilienexperte Thomas Filor: Preisexplosionen in den „Big 7“ – können wir bald aufatmen?
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf eine Studie des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) aufmerksam, laut der sich die Immobilienpreise in der Hansestadt bis zum Jahr 2030 durchschnittlich 0,9 Prozent pro Jahr verteuern wird. Dies bedeutet, dass der Preisauftrieb zumindest leicht abgeschwächt wird – so auch in den anderen „Big 7“-Städten. „Die Nachfrage in Hamburg ist zwar nach wie vor sehr hoch, jedoch wird dies womöglich nicht länger als ein paar Jahre anhalten“, so Thomas Filor.
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