Viele Mieter zahlen zu
viel Miete, da eine falsche Quadratmeterzahl im Vertrag angegeben wurde. Filor
rät, nachzumessen.
In
dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg darauf
aufmerksam, dass viele Mieter zu viel Miete zahlen – und das einzig und allein
aufgrund einer falsch bemessenen Quadratmeterzahl. „Das Nachmessen kann sich
für den Mieter im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Rechtlich gesehen
verhält es sich so, dass der Mieter minimale Abweichungen akzeptieren muss,
weicht die Wohnfläche allerdings mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag
fixierten Quadratmeterzahl ab, muss die Miete gemindert werden“, so Filor. Dies
bestätigt auch der Immobilienverband Deutschland, Berlin (IVD). Auch der Bundesgerichtshof
hatte dies kürzlich festgelegt (Az.: VIII ZR 295/03 sowie VIII ZR 133/03). Thomas
Filor betont allerdings auch, wie kompliziert es sein kann, dem Vermieter eine
falsch bemessene Quadratmeterzahl nachzuweisen. „Handelt es sich beispielsweise
um verwinkelte Räume, die Schrägen und Innenpfeiler aufweisen, kann der
Vermieter das Nachmessen durch eine Fachkraft verlangen. Oft misst dann die
Fachkraft, also der Vermesser, wiederum andere Werte als Vermieter und Mieter“,
erklärt Thomas Filor. Im für den Mieter ungünstigsten Fall kann sich durch den
Vermesser sogar herausstellen, dass die Wohnung größer ist, als im Mietvertrag
angegeben. Wenn es sich bei der Immobilie nicht um sozialen Wohnungsbau
handelt, kann dann also auch der Vermieter die Miete erhöhen. „Dieses
Erhöhungsrecht gilt nur für künftige Mietzahlungen und kann nicht nachträglich
eingefordert werden“, erklärt Thomas Filor weiter. Viele Vermieter schützen
sich aber auch von vorne herein indem sie im Mietvertrag lediglich eine
geschätzte Fläche angeben und sich durch eine entsprechende Kennzeichnung wie
„unverbindliche Angaben“ schützen. „In diesem Fall vereinbaren Mieter und
Vermieter keinen Quadratmeterpreis, sondern einen Festpreis für die jeweilige
Wohnung. Der Quadratmeterpreis kann allerdings wieder ein wichtiges Thema
werden, wenn es um die Berechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht“, so
Filor. Was viele Mieter nicht wissen: Der Balkon oder die Terrasse werden in
der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche berechnet, vor 2004 war es noch die
Hälfte gewesen. Abschließend erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg: „Zur Wohnfläche werden alle Räume gezählt, die nach allen Seiten
geschlossen sind, beziehungsweise ausschließlich und offensichtlich zur Wohnung
gehören. Davon ausgenommen sind aber Abstellkammern, Dachböden oder
Kellerräume“.
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