Donnerstag, 11. Januar 2018

Gesetz zur Verhinderung einer Immobilienblase

Weitgehend unbemerkt verabschiedete das Bundeskabinett im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Verhinderung einer Immobilienblase. Dies ermöglicht der Finanzmarktaufsicht bei drohenden Blasenbildungen die Kreditvergabe durch Maßnahmen wie eine Obergrenze oder eine Mindesttilgung einzuschränken. Dies, obwohl selbst die Bundesbank der Meinung ist, dass es für dieses Gesetz keine Gründe gibt. „Derartige politische Zeichen fördern aus unserer Sicht eine Wahrnehmung, bei der der Besitz von Immobilien immer weiter in Verruf gerät. Dies ist nun einmal der Schaffung von neuen Wohnungen absolut abträglich. Mit fatalen Folgen, wie der Rückgang der eingereichten Bauanträge zeigt“, meint Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Denn wer wolle in einem derart angeheizten Klima mit übertriebenen Finanzierungsregulierungen und Blasen-Fantasien beherzt investieren, während gleichzeitig, wenngleich wirkungslos, eine einseitige Mieterpolitik in Deutschland betrieben würde? 

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