Magdeburg,
23.02.2018. In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf
die Streupflicht im Winter aufmerksam. „Für Eigentümer endet die Steuerpflicht
an der Grundstücksgrenze. Passiert etwas auf dem Gehsteig unmittelbar vor der
Haustür heißt das nicht, dass der Eigentümer grundsätzlich Schadensersatz oder
Schmerzensgeld zahlen muss“, erklärt Thomas Filor und bezieht sich dabei auf
ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Im verhandelten Fall war ein Mann im
Winter 2010 gestürzt und hatte die Eigentümerin der entsprechenden Immobilie in
München verklagt. Laut BGH ende die Räum- und Streupflicht des Vermieters an
der Grundstücksgrenze (Az.: VIII ZR 255/16). Ein Sturz, wie ihn der Kläger
erlitten hatte, gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“. „Die Klage war auch in
den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Dies wird auch durch viele andere
Präzedenzfälle veranschaulicht“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg weiter. Der Kläger war auf dem glatten Kopfsteinpflaster vor einem
Mietshaus ausgerutscht. Durch den Sturz erlitt er eine Verletzung am Knöchel,
an der er heute laut Klageschrift noch zu leiden habe. „Der verhandelte Fall
ist etwas komplexer, da für die Räumung des öffentlichen Gehweges eigentlich
die Stadt verantwortlich gewesen wäre“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor
weiter. „Die Stadt ist aber ihrer Pflicht nachgekommen, indem sie mittig auf
dem Passierstreifen gestreut hatte. Der Rest des Gehweges ist gesetzlich nicht
mit enthalten“, so Filor weiter. Vor allem in Großstädten trete dieses Problem
häufiger auf, betont Filor zudem. Die Richterin am BGH betonte, es gebe „keinen
Anspruch auf absolute Sicherheit und den Ausschluss aller Gefahren“. Der Kläger
hatte von der Vermieterin 4291,20 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld „in
angemessener Höhe“ gefordert. Zuvor hatte er die Stadt München verklagt – ohne
Erfolg.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 1. März 2018
Thomas Filor über die Streupflicht
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