Wird man als Mieter
fristlos gekündigt, liegt meist ein triftiger Grund vor - Thomas Filor gibt
Beispiele
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
dem Thema „sofortige Kündigung eines Mietverhältnisses“. Dabei bezieht sich
Filor auf einen aktuellen Fall, der vor dem Amtsgericht Melsungen (Az.: 4 C
325/17(170)) verhandelt wurde und worüber auch in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft
und Mietrecht" (2/2018) des Deutschen Mieterbundes berichtet wurde. „In
dem verhandelten Fall ging es um die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses
aufgrund von grober Gewalt. Dies stellt natürlich einen Sonderfall dar. Vor
allem in sozialen Brennpunkten kann es durchaus mal forscher zugehen“, so
Thomas Filor. „Wer andere Mieter im Wohnhaus gefährdet, überschreitet jegliche
Toleranz des Vermieters oder Eigentümers und verliert ohne Weiteres seinen
Mietvertrag“, so Filor weiter. In dem vom Amtsgericht Melsungen verhandelten
Fall ging es um zwei Mietparteien, die alkoholisiert nach einer Party in einen
heftigen Streit gerieten. Ein Mieter wurde so sauer, dass er die Wohnungstür
seines Nachbarn mit einem Hammer einschlug. Daraufhin wurde der Mieter
außerordentlich und ohne vorherige Abmahnung gekündigt. „Das Problem ist, dass
massive Gewaltanwendung das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sprichwörtlich
zu stark verletzt. Zudem ist es auch eine zu große Verantwortung für den
Vermieter, eine potentiell gewalttätige Person als Mieter zu behalten“, so
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Diese Regelung gilt selbst dann,
wenn der Mieter wegen psychiatrischer Erkrankungen in Behandlung ist – in
diesem Fall ist das keine Entschuldigung und bei der Kündigung wird keine
Ausnahme gemacht. Der gekündigte Mieter wehrte sich gegen die Kündigung. Er
betonte, dass er unter Alkoholeinfluss stand und sich das Mietobjekt ohnehin in
einem sozialen Brennpunkt befinde – sein Handeln sei also in dieser Gegend eine
Lappalie gewesen. „Nur, weil vielleicht mehrere Mieter gewalttätig erscheinen,
rechtfertigt das rein gar nichts. Zumal das Einschlagen einer Haustür jegliche
vertragliche Basis und den Hausfrieden im Allgemeinen verletzt. Gewaltpotential
allein ist eine Grundlage für eine Kündigung und dessen sollte sich jeder
Mieter bewusst sein, bevor er oder sie die Kontrolle verliert. Der Schutz aller
Mieter hat stets Vorrang“, so Thomas Filor abschließend.
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